Er hatte es nicht mal eilig. Trotzdem schlug ein 92-jähriger Autofahrer aus Konstanz im April einen Polizisten, als dieser für eine Fahrraddemonstration die Auffahrt zur Schänzlebrücke sperrte. Vor dem Amtsgericht Konstanz akzeptierte der Angeklagte schließlich doch seine Strafe, indem er seinen Einspruch zurückzog. Bemerkenswert, da der Rentner die Auseinandersetzung mit dem Polizisten im Gericht ganz anders schilderte als dieser.

Angeklagter gibt Schläge zu

Bei der Fahrradtour des Velopicknicks im April dieses Jahres sicherte ein Polizeibeamter die Auffahrt zur Schänzlebrücke ab, in dem er kurzfristig Autos bei der Auffahrt am Kreisverkehr Reichenaustraße stoppte. Ganz vorne war der Angeklagte. Er hupte, gestikulierte und fuhr stückweise immer näher an den Polizisten heran – trotz der Aufforderung anzuhalten. Bei der Aussprache an der Autotür eskalierte der Konflikt schließlich und der 92-Jährige schlug dem Polizisten mehrmals auf die Hand. Deshalb musste er sich wegen tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung verantworten.

Das könnte Sie auch interessieren

Der Angeklagte gab die Schläge auf die Hand des Polizisten vor Gericht sogar zu. Doch laut seiner Schilderung habe er sich gewehrt, weil der Polizist ihn zuvor aus dem Auto zerren haben wolle. Zudem will er auch keine Fahrradfahrer an diesem Tag auf der Auffahrt der Schänzlebrücke gesehen haben. Er sei irritiert gewesen, dass der Polizist lediglich ihn angehalten habe, während andere Autos ihn überholen konnten, so der 92-Jährige. Der Verteidiger erklärte, dass dem Angeklagten das Missverständnis leid tue.

Leichte Schmerzen und Rötungen

Der damals angegriffene Polizist schilderte den Streit vor Gericht aber anders: Laut ihm hat er den uneinsichtigen Rentner mehrmals aufgefordert anzuhalten. Als das nicht geschah, sei er an die Autotür gegangen und habe den schimpfenden Rentner aufgefordert, den Motor auszustellen. Außerdem habe er die Papiere des Autofahrers kontrolliert. Als er ihn aufforderte auszusteigen, habe der Angeklagte aber die Zündung betätigt. Aus Sorge, dass er weiterfährt, habe er anschließend in das Auto gegriffen, so der Beamte weiter. Darauf habe der 92-Jährige mehrmals auf seine Hand geschlagen.

Zu einer weiteren Eskalation kam es nicht: Der Beamte habe schnell von dem Rentner abgelassen, nachdem mehrere Autos an ihnen auf die Schänzlebrücke vorbeifuhren, wie er erklärte. Laut eigener Aussage hat er leichte Schmerzen und Rötungen davon getragen. „Das hat mich schon beschäftigt“, sagt der Polizist.

Das könnte Sie auch interessieren

Zu einer genaueren Aufschlüsselung durch die geladenen Zeugen kam es nicht. Denn nach den Aussagen des Polizisten erinnerte Richter Fandrousi den Verteidiger, dass er zu diesem Zeitpunkt den Einspruch des Angeklagten noch zurücknehmen kann. Nach kurzer Rücksprache mit diesem tat der Verteidiger das auch. Im Gerichtsaal richteten weder der Polizist noch der 92-Jährige Worte an den jeweils anderen. Stoisch akzeptierte der Angeklagte Strafe von 4500 Euro aus dem Strafbefehl im April und verließ nach kurzer Prozesszeit wieder das Amtsgericht.