Die Lockerungen der Corona-Verordnungen sind im März vorgesehen und damit in Sichtweite – aber für ausgedehnte, närrische Party-Nächte reicht‘s nicht. Auf Beschluss des Konstanzer Gemeinderats wird es in diesem Jahr an der Fasnacht keine Ausnahme von der Sperrzeitregelung geben.

Das bedeutet, dass in der Nacht vom Schmotzigen Dunschtig, 24. Februar, auf Freitag, 25. Februar, sowie in der Nacht vom Fasnachtsmontag, 28. Februar, auf den Fasnachtsdienstag, 1. März, das närrische Treiben linksrheinisch um 1 Uhr und rechtsrheinisch um 2 Uhr beendet werden muss.

Die Sperrzeiten orientieren sich damit an der generell übers Jahr geltenden Regelung, von der bislang an den Hochtagen der Fasnacht abgewichen wurde. In der Zeit vor Corona konnte in der Nacht vom Schmotzigen Duschtig durchgehend und ohne Begrenzung bis in den Freitagmorgen gefeiert werden, in der Nacht zum Fasnachtsdienstag war die Sperrzeit bis 5 Uhr verlängert worden.

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Die Mehrheit des Gemeinderats folgte damit der Empfehlung der Stadtverwaltung. Begründet wird dies mit der nach wie vor bestehenden Infektionsgefahr und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Kontrolle. Man erhofft sich dadurch zugleich eine Begrenzung des Fasnachtstourismus.

„Es wäre nicht im Sinne der Stadt Konstanz“, so heißt es dazu in der Beschlussvorlage der Stadtverwaltung, „wenn durch eine sehr großzügige Sperrzeitregelung zu ausgiebigem Feiern auch von ortsfremden Mäschgerle und Narrengruppen animiert würde.“

Keine Mehrheit für Verlängerung der Sperrzeit

Allerdings wäre es ebenfalls überraschend gewesen, wenn der verlängerte Arm des närrischen Brauchtums im Gemeinderat dies nicht zu verändern versucht hätte. Marcus Nabholz stellte den Antrag, die Sperrzeit für den linksrheinischen Bereich zumindest auf 3 Uhr auszudehnen. Der CDU-Stadtrat konnte aber nur sieben seiner Ratskollegen überzeugen, 18 Räte entschieden sich bei sechs Enthaltungen dagegen.

Oberbürgermeister Uli Burchardt verdeutlichte, wo für ihn die Prioritäten liegen. Der Inzidenz-Wert bewege sich örtlich in Richtung der 2000er-Marke, und dieses Infektionsgeschehen müsse als maßgeblich für die Entscheidung über die Regelung der Sperrzeiten an der Fasnacht gelten. Die Einhaltung soll kontrolliert werden, für die Gastronomen gebe es damit eine klare Ansage.

Oberbürgermeister Uli Burchardt (hier ein Archivbild vom Sommer 2021) setzt darauf, „dass jeder letztlich auch auf sich selber ...
Oberbürgermeister Uli Burchardt (hier ein Archivbild vom Sommer 2021) setzt darauf, „dass jeder letztlich auch auf sich selber aufpasst“. | Bild: SK-Archiv | Oli Hanser

Zugleich appellierte der OB an die Vernunft der Narren sowie der Menschen, die die Corona-Regelungen mehr und mehr überdrüssig seien. Er hofft beispielsweise auf die Einhaltung der Abstandsregeln und setzt darauf, „dass jeder letztlich auch auf sich selber aufpasst“.

Neben der Sehnsucht nach der Möglichkeit zum Feiern wie in der Zeit vor Corona, kam am Rande die wirtschaftlich angespannte Situation in der Gastronomie zur Sprache. OB Burchardt ist in diesem Zusammenhang für zusätzliche Veranstaltungen im Sommer aufgeschlossen, wollte dies aber nicht mit der aktuellen Entscheidung über die Sperrzeiten an der Fasnacht verquicken.

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Grundsätzlich biete Konstanz mit ihrer Attraktivität auch für auswärtige Gäste nach seiner Einschätzung eine gute Basis, damit in der Gastronomie im Laufe des Jahres zusätzliche Umsätze erwirtschaftet werden können.

Gefahr durch „Spaziergänger“ am Fasnachtsmontag?

In der Diskussion um die Sperrzeitregelung wurde die Frage nach den Sicherheitsvorkehrungen aufgeworfen. Manfred Hölzl (CDU) hält es für möglich, dass sich die grundsätzliche Gefahr eines erhöhten Aggressionspotenzials an der Fasnacht durch „Spaziergänger“ verstärken könnte.

Er regte ferner ein Glasverbot für die Fasnachtstage an, was sich aus Sicht der Stadtverwaltung aber weder von der Einschätzung der Gefährdungslage noch polizeirechtlich durchsetzen lässt. Auch vor Corona habe es am Fasnachtsmontag kein Glasverbot gegeben, auch für den Schmotzigen Dunschtig lasse sich eine solche Vorkehrung nicht rechtfertigen.

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