Franz Hamann vom Vorstand der Konstanzer Lärmschutzinitiative hat das Freiburger Verwaltungsgericht bemüht, um zu klären, wie viel Lärm die Anwohner ertragen müssen.

Die für die Kritiker wichtigste Feststellung in dem gerichtlichen Verfahren: In der Nacht müssen die Lärmwerte fürs reine Wohngebiet, also 35 Dezibel, beachtet werden. Die Stadt ist überzeugt, dass sich auch unter diesen Voraussetzungen ein Oktoberfest genehmigen lässt.

Auf Anfragen teilt Walter Rügert, der Sprecher der Stadt Konstanz, mit: „Die Durchführung des Oktoberfests wird auch weiterhin möglich sein.“ Eventuell aber müsste es Nachbesserungen beim Lärmschutz und bei den Betriebszeiten geben. Dies werde im ausstehenden Antragsverfahren fürs Jahr 2021 noch eingehend geprüft.
Als besonders effektiv habe sich bisher die zum See hin aufgestellte Lärmschutzwand erwiesen, und das Lärmvlies, das in die Zeltdecke eingelassen wurde. Sollten sich die nächtlichen Richtwerte trotz der ergriffenen Lärmschutzmaßnahmen nach 22 Uhr nicht einhalten lassen, komme eine Reduktion der Musikzeiten von 23 auf 22 Uhr in Betracht.
Bis 22 Uhr seien die geltenden Richtwerte für den Tag anzusetzen, also 45 bis 50 Dezibel. Diese seien problemlos einzuhalten. Die Stadt schließt nicht aus, dass sie sogenannte „seltene Ereignistage“ mit höheren Lärmwerten geltend macht, damit an einzelnen Tagen die Oktoberfestmusik bis in die Nacht spielen kann.
Franz Hamann, der sich privat die Klage viel hat kosten lassen, wertet es als Erfolg, dass die Stadt nochmals nachbessern muss. Bis vor kurzem war er der Chef der Konstanzer Lärmschutzinitiative mit rund 100 Mitgliedern. Hamann engagiert sich nun noch im Vorstand. Er gehe persönlich einiges Risiko ein, um den Lärmschutz beim Oktoberfest durchzusetzen, sagt er.
Der Bewohner des Musikerviertels fürchtet, dass er sich keine Freunde macht bei Menschen, die zügellos feiern wollen. Auf der anderen Seite seien viele Anwohner beeinträchtigt durch den Lärm der mehrtägigen Sause.