Die Energie-Krise macht sich nun endgültig auf den Abrechnungen der Konstanzer Bürger bemerkbar: Wie die Stadtwerke auf SÜDKURIER-Nachfrage angeben, wird sich der Strompreis drastisch erhöhen. Ab Beginn des kommenden Jahres müssen Kunden des städtischen Unternehmens deutlich tiefer in die Tasche greifen.

„Die Strompreise für unsere Kunden werden zum 1. Januar 2023 erhöht“, gibt Josef Siebler, Pressesprecher der Stadtwerke Konstanz an. „Die Jahreskosten für unsere Kunden erhöhen sich dadurch um etwa 100 Prozent, es ist also eine Verdopplung der aktuellen Preise.“ Der Grund seien im Wesentlichen die deutlich gestiegenen Beschaffungskosten für Strom.

Josef Siebler, Pressesprecher der Stadtwerke Konstanz, kündigt eine Verdopplung der aktuellen Preise an.
Josef Siebler, Pressesprecher der Stadtwerke Konstanz, kündigt eine Verdopplung der aktuellen Preise an. | Bild: Buchholz, Michael | SK-Archiv

Und noch etwas hat sich bei den Stadtwerken Konstanz durch die Energie-Krise verändert: In fremden Netzgebieten werden Stammkunden zwar weiterbeliefert, die Verträge laufen nicht aus, jedoch nimmt das Unternehmen momentan keine Neukunden mehr in diesen Gebieten auf.

Dieses Problem betrifft Stadtwerke im ganzen Bundesgebiet. Viele nehmen derzeit sogar gar keine Neukunden mehr auf oder lassen Verträge mit Kunden, die außerhalb ihres Versorgungsgebietes wohnen, auslaufen. Nicht so bei den Stadtwerken Konstanz: Neukunden innerhalb des Netzgebietes würden nach wie vor aufgenommen, so Siebler auf Nachfrage.

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Es gebe jedoch aktuell ohnehin deutlich weniger Kunden, die ihren Versorger wechseln wollen würden. Sowohl im Versorgungsgebiet der Stadtwerke, als auch in anderen Netzgebieten gebe es momentan sehr wenige Anfragen und so gut wie keine Wechsel, so der Stadtwerke-Sprecher.

Wozu ist der Grundversorger gesetzlich verpflichtet?

Die Stadtwerke könnten innerhalb ihres Netzgebietes jedoch ohnehin keine Neukunden ablehnen, denn das städtische Unternehmen ist der lokale Grundversorger. Laut dem Energiewirtschaftsgesetz ist das jeweils der Versorger, der in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert, vielerorts handelt es sich dabei um die örtlichen Stadtwerke.

Der Grundversorger ist dabei gesetzlich verpflichtet, jeden Kunden, der keinen Energielieferanten hat, zu den Bedingungen der Grundversorgung zu beliefern. „Ein Vertragsabschluss ist dafür nicht notwendig, der Vertrag kommt durch konkludentes Handeln, also durch die Tatsache, dass der Kunde Energie an der Lieferstelle entnimmt, zustande“, erklärt Siebler. „Selbstverständlich kann ein grundversorgter Kunde in unserem Netzgebiet auch einen unserer Verträge abschließen.“

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Stadtwerke in ganz Deutschland geraten nicht nur dadurch, sondern auch durch die dramatisch gestiegenen Beschaffungspreise für Energie zunehmend in Liquiditätsprobleme. Aus dem „drastischem Anstieg der Strom- und Gaspreise ergeben sich nachfolgende Entwicklungen“, so Siebler. Beispielsweise: „Die Rechnungstellung der Vorlieferanten erfolgt ab Oktober 2022 bereits Anfang/Mitte des Monats und ist damit einen Monat früher liquiditätswirksam.“

Darüber hinaus wollen die Lieferanten ihr Geld schneller sehen, als es die Kunden es bezahlen. Diese begleichen ihre Abschlagszahlungen in der Regel monatlich, also auf ein Jahr gezwölftelt, die Rechnungen des Lieferanten entsprechen jedoch den tatsächlichen Mengen des verbrauchten Stroms. Das sorgt für einen Kostenrückstau, den die Stadtwerke abfangen müssen.

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Auch wenn Kunden ihre Stromrechnungen gar nicht oder erst später bezahlen können, hat das Folgen: „Bei den Zahlungen von Kunden wird es aufgrund der stark gestiegenen Preise zu Verzögerungen kommen, wodurch zusätzlicher Liquiditätsbedarf entsteht“, so Siebler. Auch hier müssen die Stadtwerke Zeit überbrücken und in finanzielle Vorleistung gehen. Durch all diese Umstände ergibt sich in den Wintermonaten laut Siebler ein zusätzlicher Liquiditätsbedarf zwischen vier und sechs Millionen Euro pro Monat.

Droht dem städtischen Unternehmen die Insolvenz?

Geraten die Stadtwerke damit in Liquiditätsprobleme oder herrscht gar Insolvenzgefahr? Die Liquidität sei laut Angaben des Grundversorgers erst einmal gesichert. Nicht zuletzt deshalb, weil sich das städtische Unternehmen im Liquiditätsverbund der Stadt befindet. Dabei übernimmt diese die zentrale Geldverwaltung der Stadt und ihrer Beteiligungen. Klar ist deshalb aber auch: Das Geld, das der Liquiditätsverband einsetzen muss, um die Stadtwerke mitzufinanzieren, fehlt an anderer Stelle.

Wegen dem erheblichen Kostendruck fordern sowohl der Städtetag als auch die Brancheverbände Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft staatliche Unterstützung für die Versorger.

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Dieser Schutzschirm beinhaltet unter anderem ein Insolvenzmoratorium, also ein Maßnahmenpaket, das die Zahlungsunfähigkeit aufschieben beziehungsweise verhindern soll, und einen Bürgerschaftsrahmen, beispielsweise über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), um die finanziellen Auswirkungen abfedern zu können.