Schlussstrich zum Sommeranfang? Das Konstanzer Jugendschöffengericht hat den Prozess gegen die drei mutmaßlichen Schläger vom Industriegebiet für den 21. Juni angesetzt. Die Angeklagten im Alter von 19, 24 und 28 Jahren sollen in der Nacht zum 23. Oktober 2022 nach einem Besuch der Diskothek Grey zuerst auf einen anderen jungen Mann und dann auf den Wollmatinger Marco Boxler eingeschlagen haben. Boxler hatte sie dazu bringen wollen, von ihrem ersten Opfer abzulassen.
Die Bilder seines übel zugerichteten Gesichts gingen anschließend durch die Medien und die sozialen Netzwerke. Der 33-jährige Softwareentwickler bekam viel Zuspruch für sein couragiertes Handeln – von Freunden, Bekannten, Arbeits- und Ringerkollegen. Nach der Prügel- und Tretattacke, bei der er mehrere Frakturen erlitt, hatte er operiert werden müssen.

Die Täter meldeten sich – wohl wegen des hohen Verfolgungsdrucks – nach ein paar Tagen von sich aus bei der Polizei. Laut Andreas Mathy, Sprecher der Staatsanwaltschaft Konstanz, handelt es sich um deutsche Staatsbürger, die alle im Hegau wohnen. Weil der Jüngste von ihnen mit 19 Jahren noch als Heranwachsender gilt, ist das Jugendschöffengericht und keine Erwachsenenkammer zuständig.
Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung
„Der Vorwurf gegen alle drei lautet zweifache gefährliche Körperverletzung“, sagt Mathy auf Anfrage des SÜDKURIER. Der Gesetzgeber sieht dafür im Schuldfall eine Mindeststrafe von sechs Monaten und maximal zehn Jahren Freiheitsentzug vor.
Im Jugendstrafrecht, das für den 19-Jährigen in Frage kommt, sind es höchstens fünf Jahre. Die Anklage beim Amtsgericht ist aber ein Indiz dafür, dass die Strafe im Falle einer Verurteilung geringer ausfallen dürfte. Denn es ist in der Regel nur für Fälle zuständig, bei denen nicht mehr als vier Jahre Freiheitsentzug zu erwarten sind.

Dass die mutmaßlichen Täter damals nicht in Untersuchungshaft wanderten, hatten sie laut dem Leitenden Konstanzer Oberstaatsanwalt Johannes-Georg Roth nur dem Umstand zu verdanken, dass sie sich selbst gestellt hatten. Damit entfielen die möglichen Haftgründe Flucht sowie Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Die Männer erhielten allerdings Meldeauflagen – das heißt regelmäßige Vorstellung bei der Polizei, damit die Strafverfolgungsbehörden wissen, dass sie nicht untergetaucht sind.
Ihre Zeit in Freiheit könnte in diesem Sommer nun allerdings zu Ende gehen. Dazu müssten sie rechtskräftig verurteilt werden, und zwar zu mehr als zwei Jahren. Ab diesem Strafmaß ist keine Aussetzung der Strafe zur Bewährung mehr möglich.
Einiges wird dabei von der Aussage ihrer beiden Opfer vor dem Berufsrichter und den beiden Schöffen abhängen. In dem Prozess am 21. Juni begegnen die Angeklagten in Konstanz auch Marco Boxler wieder, den sie im vergangenen Herbst so übel zugerichtet hatten.