Silvan Meile und Philipp Zieger

Sieben Jahre später ist immer noch unklar, ob die Verantwortlichen des Herz-Neuro-Zentrums in Kreuzlingen und Konstanz Schuld auf sich geladen haben. Ob sie über Pro Ventis, eine von den Klinikchefs betriebene Handelsfirma im Kanton Zug, Patienten und ihren Krankenkassen zwischen 2005 und 2011 überteuerte Medizinprodukte verrechnet und sich daran bereichert haben.

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Eine Gruppe unter anderem aus Ärzten der Unternehmen trat eine Lawine los, die Ermittlungen von deutschen und Schweizer Staatsanwaltschaften nach sich zog. Ein Großteil des Pakets ist abgearbeitet, die Vorwürfe sind fallen gelassen oder wegen geringer Schuld eingestellt worden.

Übrig blieben Ermittlungen wegen angeblichen Wuchers, hierzu liegen dem SÜDKURIER Unterlagen vor, die das nahelegen könnten. Was dahinter steckt, will die Thurgauer Staatsanwaltschaft klären. Doch die Ermittler sind noch nicht viel weiter. „Die Anklageschrift wurde noch nicht an das Bezirksgericht überwiesen, da nicht alle Daten zur Auswertung vorliegen“, sagt Oberstaatsanwalt Marco Breu.

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Im Februar wurde zwar der Abschluss der Untersuchung bis Ende September angekündigt. Damals seien aber die Folgen von Covid-19 noch nicht abzuschätzen gewesen. Bereits im Oktober 2018 hatte die Behörde, auf Basis von 40 Bundesordnern, Klage beim Bezirksgericht Kreuzlingen wegen gewerbsmäßigen Betrugs und ungetreuer Geschäftsführung mit Bereicherungsabsichten gegen die drei Klinikchefs eingereicht – und im Februar wieder zurückgezogen.

Warum? Wegen „Optimierungsbedarfs“. Der verfahrensleitende Staatsanwalt hatte seine Stelle gekündigt. Für die neue Verfahrensleitung stand die Beweisführung aber offenbar auf zu wackeligen Beinen. Es brauche noch mehr Daten, um den Schaden der „einzelnen Krankenversicherungen so detailliert wie möglich zu ermitteln“, sagt Breu. Vorausgesetzt, dass die Daten zeitnah vorliegen, wird eine erneute Anklageerhebung bis Ende 2020 angepeilt.

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