Wird im Büdingen-Park tatsächlich irgendwann ein Gesundheitshotel der Luxusklasse stehen? Diese Frage drängte sich so manchem Passanten in den vergangenen Monaten auf, wenn er am Areal an der Konstanzer Seestraße vorbeikam. Über Wochen hinweg schien dort in Sachen Baufortschritt nicht viel zu gehen. Doch dann rollten auf einmal doch wieder Bagger über die Wiese der Parkanlage.

Der Konstanzer Büdingen-Park Mitte Dezember 2021.
Der Konstanzer Büdingen-Park Mitte Dezember 2021. | Bild: Oliver Hanser

Auf SÜDKURIER-Anfrage hat der Bauherr des Projekts, der Schweizer Investor Hans-Jürg Buff, nun klargestellt: „Die Finanzierung ist gesichert, der Bauplan wird eingehalten.“ Und Buff, der das geplante Gesundheitsresort dereinst auch betreiben will, sagte weiter: „Wir rechnen mit einer Eröffnung Ende 2023.“

Das Projekt und sein Schweizer Investor

Daran wiederum zweifelt der Verein Bürgerpark Büdingen, der das Bauprojekt bereits mehrfach kritisiert hat – vor allem hinsichtlich des Schutzes des bestehenden Baumbestandes. „Unser Baumschutzgutachter bestätigt erneut, dass wichtige Auflagen nach wie vor nicht eingehalten werden“, betonte Patrick Pfeiffer vom Vereinsvorstand Anfang der Woche gegenüber dem SÜDKURIER.

Bürgerpark-Verein sieht Schutz der Bäume nicht gewährleistet

Unter anderem würden die Bäume auf dem Areal nach wie vor nicht permanent bewässert. Und es seien auch noch keine Maßnahmen zum Schutz des Naturschutzdenkmals Blutbuche eingeleitet worden. Das geht auch aus einem Bericht des Bürgerpark-Gutachters hervor, der dem SÜDKURIER vorliegt und auf den 18. Dezember datiert ist.

Bei einem Ortstermin im März 2018 trafen sie aufeinander: Investor Hans-Jürg Buff (links) im Gespräch mit Patrick Pfeiffer vom Verein ...
Bei einem Ortstermin im März 2018 trafen sie aufeinander: Investor Hans-Jürg Buff (links) im Gespräch mit Patrick Pfeiffer vom Verein Bürgerpark Büdingen (rechts). | Bild: Jörg-Peter Rau/SK-Archiv

Es sei zumindest fraglich, so Pfeiffer vom Vereinsvorstand, ob es bereits eine komplette Baufreigabe für das Projekt gebe, wenn Bauauflagen nicht eingehalten würden. Zudem sei nach wie vor ein Widerspruchsverfahren beim Regierungspräsidium Freiburg anhängig.

Der Anwalt des seit März 2020 als Umweltvereinigung zugelassenen Vereins hatte das Verfahren gegen die durch die Stadt im Dezember vergangenen Jahres erlassene Änderungsbaugenehmigung angestoßen, wegen mutmaßlichen Verstoßes gegen das im Bundesnaturschutzgesetz festgelegte Verschlechterungsverbot.

Baurechtsamt: „Auflagen zum Schutz der Bäume werden eingehalten“

Das Konstanzer Baurechtsamt widerspricht dem Verein auf SÜDKURIER-Nachfrage jedoch klar. Die Vorwürfe hinsichtlich der Bauauflagen seien unzutreffend. „Das geplante Bauvorhaben wurde unter diversen Auflagen und Bedingungen vollumfänglich genehmigt“, heißt es in der schriftlichen Antwort des Amts. Durch die technische Bauaufsicht erfolge die routinemäßige Bauüberwachung.

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Sobald der Rohbau stehe, werde dieser dann abgenommen. „Das Gleiche geschieht mit dem Hauptbaukörper, bevor dieser in Betrieb geht“, so das Amt weiter. Und: „Die Auflagen zum Schutz und Erhalt der Bäume werden regelmäßig überprüft.“ Man stehe auch in Kontakt mit dem vom Bauherrn beauftragten Fachgutachter. Die Auflagen zum Schutz der Bäume würden eingehalten.