Die Diskussion im Haupt- und Finanzausschuss über das weitere Vorgehen in der Marienschlucht ließ staunen. Allen voran Matthias Weckbach, Bürgermeister von Bodman-Ludwigshafen. Die baulichen Maßnahmen in dem beliebten Wandergebiet sind konkret geplant und mit den notwendigen Behörden abgestimmt. Auch die Kostenschätzung ist bereits detailliert ausgearbeitet.
Eben wegen der Kosten, die unter den beteiligten Gemeinden – neben Konstanz auch Allensbach und Bodman-Ludwigshafen – aufgeteilt werden, diskutierten die Konstanzer Stadträte eifrig. Nur knapp stimmte der HFA für das Projekt, das am Donnerstag, 5. Mai, dem Konstanzer Gemeinderat final zur Entscheidung vorgelegt wird.
Was passiert, wenn der Rat nicht zustimmt?
Die Steganlage durch die Schlucht mitsamt Schutzhütte wird gebaut und die Maßnahmen am Mondfelsen durchgeführt. Das steht für Matthias Weckbach außer Frage. „Das Abstimmungsergebnis im HFA hat mich total überrascht“, sagt er gegenüber dem SÜDKURIER. Zumal die jetzt ermittelten Kosten sogar geringer seien, als vormals veranschlagt. Was aber dem Gremium anscheinend auch nicht mehr bewusst sei: „Wir haben einen Kooperationsvertrag geschlossen.“ Und er fügt an: „Da kommt keine Kommune raus.“
Eben auf einen Vertrag habe er bei diesem interkommunalen Projekt großen Wert gelegt. „Rechtssicherheit war wichtig“, stellt er fest, schließlich wisse er „wie Gremien ticken“. In diesem Vertrag verpflichten sich Konstanz, Allensbach und Bodman-Ludwigshafen, die Kosten zu je einem Drittel zu tragen. In diesem konkreten Fall geht es um die Gesamtsumme von rund 3,5 Millionen Euro, abzüglich 60 Prozent (etwa 2,1 Millionen Euro) Fördermittel, die zu erwarten seien. Die übrigen 40 Prozent würden durch Drei geteilt, so Weckbach, der bezüglich dieser Teilung meint: „Konstanz ist in allen Teilen im Vorteil.“
Weckbach: „Man muss zu seinem Wort stehen“
Wenn Konstanz nun den erforderlichen Projektbeschluss nicht fassen sollte, könnte die Stadt den Kooperationsvertrag außerordentlich kündigen, müsste aber gleichwohl zahlen – nämlich, so steht im Vertrag – „für die zum Zeitpunkt der Kündigung noch ausstehenden Maßnahmen die Hälfte ihres nach § 3 genannten anteiligen Betrages, maximal jedoch ein Drittel der nach Abzug aller Einnahmen verbleibenden Ausgaben, als Schadensersatz zu leisten, wenn die Maßnahme nach der Kündigung von einem oder den beiden anderen Vertragspartnern umgesetzt worden ist.“
„Um die Zahlung kommen sie nicht drumrum“, meint Matthias Weckbach in Richtung Konstanz. Im Falle einer Kündigung könnte Konstanz aber auch nicht mehr mitbestimmen. Sollte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 5. Mai den Projektbeschluss nicht fassen, dann „wäre es ein peinlicher Moment und unsolidarisch“, findet der Bürgermeister von Bodman-Ludwigshafen, schließlich: „Man muss zu seinem Wort stehen.“
Von einem Ausstiegsszenario seitens der Stadt Konstanz geht er nicht aus. Vielmehr würde er sich freuen, wenn alle gemeinsam für dieses nicht nur für den Tourismus, sondern auch für die Bürger der beteiligten Kommunen wichtigen Projekts auch weiterhin einstehen.