Während sich nach mehreren Augenzeugenberichten ein Biber im Streuhau gemütlich eingerichtet haben soll, arbeiten die Verwaltungen an seiner langfristigen Vertreibung. Auch das Umweltministerium in Stuttgart hat die Bewertung der Stadtverwaltung Radolfzell und des Landratsamts Konstanz in Sachen Feriendorf und Hotelanlage im Radolfzeller Herzengelände übernommen: „Im vorliegenden Fall sind Änderungen der ursprünglichen Planung vorgesehen, die aus Naturschutzsicht sehr zu begrüßen sind“, heißt es in einer Antwort des Ministeriums an eine Radolfzellerin, das OB Martin Staab dem Gemeinderat zur Kenntnis gab.

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Karl-Heinz Lieber, Leiter der Abteilung sieben „Naturschutz“ im Umweltministerium verweist in seinem Schreiben auf die Vorteile durch einen Tausch der Schutzgebiete. Das Biotop Streuhau soll im Flächennutzungsplan den Status als geschützter Bereich aufgeben und als Sonderbaufläche für Tourismus die Ansiedlung eines Feriendorfs erlauben. Diese Möglichkeit ist noch für das Gelände des Bodenseereiters in direkter Nachbarschaft festgeschrieben, es soll aber dann dem Naturschutzgebiet Radolfzeller Aachmündung zugeschlagen werden und als Puffer zur Umgebung dienen. „Der Flächentausch ist daher aus naturschutzrechtlicher Sicht sinnvoll und wird deshalb von der unteren Naturschutzbehörde ausdrücklich befürwortet und unterstützt“, heißt es im Schreiben aus Stuttgart.

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Es fehlt aber nicht der Hinweis, dass die Stadt Radolfzell „eigenverantwortlich“ entscheiden müsse, welche städtebaulichen Ziele sie sich setzt. Der Gemeinderat kann einen Bebauungsplan für ein Feriendorf dort aufstellen – er kann es aber auch bleiben lassen. „Die Gemeinde besitzt ein sehr weites planerisches Ermessen“, so die Expertise aus dem Umweltministerium. Inwieweit der geschützte Biber alle gemachten Pläne durchkreuzen könnte, diese Frage ist noch nicht geklärt. Er hat mit seinen Schwimmbewegungen im Streuhau gerade erst begonnen.