Mit dem Auftauchen einer Gegenkandidatin oder eines Gegenkandidaten zu Oberbürgermeister Martin Staab muss von nun an gerechnet werden. Der Zeitplan für die OB-Wahl ist fixiert, der Gemeinderat hat auf Vorschlag der Verwaltung den ersten Wahlgang auf den 17. Oktober gelegt, falls keiner der Kandidaten an diesem Sonntag die absolute Mehrheit von über 50 Prozent der Stimmen erreicht, werden die stimmberechtigten Bürger von Radolfzell am 31. Oktober zu einem zweiten Wahlgang aufgerufen.
Der Vorschlag der Freien Wähler, die OB-Wahl auf den Termin der Bundestagswahl am 26. September zu legen, fand mit den Stadträten Dietmar Baumgartner, Gabriel Deufel, Martin Aichem und Walter Hiller nur vier Unterstützer. Selbst die Stadtverwaltung versprach sich von der Zusammenlegung der beiden Wahlen nur wenig Vorteile, die Kostenersparnis rechnete sie auf lediglich 15.500 Euro hoch. In der Beschlussvorlage sind die Kosten für einen Wahlgang mit rund 130.000 Euro, bei zwei Wahlgängen mit rund 190.000 Euro angegeben.
Gerne noch ein bisschen später
Die Freie Grüne Liste hätte gerne noch mehr als nur die drei Wochen zwischen Bundestagswahl und OB-Wahl im Herbst gelegt. Laut Gemeindeordnung muss die Wahl vier Wochen vor Ablauf der Amtszeit stattgefunden haben. Die Amtszeit von OB Martin Staab endet am 1. Dezember 2021. Nicht klar ist, ob nur der erste Wahlgang einer OB-Wahl diese Vierwochenfrist erfüllen muss oder ob dies auch für einen eventuell notwendigen zweiten Wahlgang gilt, der frühestens zwei Wochen nach dem ersten Wahlgang terminiert werden kann. Stadtrat Siegfried Lehmann sah keine rechtlichen Hindernisse, den ersten Wahlgang auf den 24. Oktober zu legen und einen Nachholtermin am 7. November einzuplanen: „Die Gemeindeordnung gibt das her.“ Damit wäre die konzentrierte Wahlkampfzeit, die in der Stadt ausschließlich den Bewerbern um den OB-Stuhl gegolten hätte, auf vier Wochen erhöht worden.
Die Auskunft aus dem Regierungspräsidium
Doch Lehmann zog seinen Antrag zurück, weil die Stadtverwaltung dieses Ansinnen als „nicht rechtssicher“ einstufte. Bürgermeisterin Monika Laule berichtete im Gemeinderat, dass es bei einem zweiten Wahlgang nach dem 31. Oktober ein „kleines Risiko“ gebe: „Es gibt keine Rechtsprechung dazu.“ Auch das Regierungspräsidium, in diesem Fall Vizepräsident Klemens Ficht, habe nur die Empfehlung abgegeben, beide Wahltermine in den Oktober zu legen. Eine rechtlich eindeutige Aussage zu einem zweiten Wahltermin im November habe es nicht gegeben. Diese Stellungnahme des Regierungspräsidiums empfand CDU-Stadtrat Bernhard Diehl als „unterirdisch“, er wunderte sich: „Das Regierungspräsidium schreibt uns im Haushalt bis hinters Komma vor, was wir zu tun und lassen haben, und jetzt kommt keine klare Ansage zu einem Wahltermin?“ Diehl gab frustriert zu Protokoll: „Unter einer Aufsichtsbehörde stelle ich mir etwas anderes vor.“
Selbstbestimmt hat der Gemeinderat dagegen die „Karenzzeit“ von OB Martin Staab festgelegt. Auf Antrag von Siegfried Lehmann beginnt sie am 17. Juni und endet je nach Ausgang mit dem ersten oder zweiten Wahlgang. In der Karenzzeit gilt für Amtsträger ein Zurückhaltungsgebot auf amtlichen Plattformen, in diesem Fall dem städtischen Mitteilungsblatt und städtischen Seiten in sozialen Medien wie Facebook. Ein Erscheinen oder Auftritt dort sei auf die reine Amtsführung zu beschränken, so Lehmann. Hintergrund der Karenzzeitregelung ist, dass Kandidaten sich nicht durch amtliche Bevorzugung oder durch ihr eigenes Amt Vorteile bei der Kandidatur verschaffen sollen, so die Landeszentrale für politische Bildung.