In der Hochphase der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 überprüfte die Radolfzeller Polizei eine Gruppe junger Menschen am Seeufer, die dort Alkohol tranken. Bei der Überprüfung der Personen, die sich beim Erscheinen der Beamten im Herzenareal zunächst aus dem Staub machen wollen, wurden in einem Rucksack knapp 20 Gramm Marihuana sichergestellt.

Polizei stellt 2600 Euro sicher

Ein damals 21-jähriger gab zu, Besitzer des Rauschmittels zu sein. Bei der anschließenden Personenkontrolle stellten die Beamten zudem noch 2600 Euro Bargeld sicher. Für die Polizisten lag somit der Verdacht eines unerlaubten Handels von Betäubungsmitteln (BTM) nah, weshalb sie Anzeige erstatteten.

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Der Fall wurde nun vor dem Radolfzeller Amtsgericht behandelt. Dort wurden dem jungen Mann insgesamt zwei Delikte vorgeworfen. Zum einen soll er laut Anklageschrift über Jahre einen schwunghaften Handel mit Marihuana betrieben haben, in dessen Rahmen er rund 20 Gramm zum weiteren Verkauf erworben haben soll. Des weiteren wurde ihm der Vorfall am Seeufer zur Last gelegt.

Angeklagter will sich nicht äußern

Die Verhandlung entwickelte sich zu einem reinen Indizien- und Zeugenprozess, denn der Angeklagte wollte keine Angaben zu den Vorfällen machen. Das Bild, dass durch die Zeugenaussagen entstand, zeichnete eine normal anmutende Entwicklung eines jungen Mannes nach.

Im Radolfzeller Amtsgericht saß ein 78-Jähriger auf der Anklagebank, weil er vergangen Herbst stark alkoholisiert seinen Neffen nach ...
Im Radolfzeller Amtsgericht saß ein 78-Jähriger auf der Anklagebank, weil er vergangen Herbst stark alkoholisiert seinen Neffen nach Hause fahren wollte. | Bild: Jarausch, Gerald

Nach dem erfolgreichen Realschulabschluss folgte der Abschluss einer Fachhochschulreife, einem freiwilligen sozialen Jahr und der Beginn einer Ausbildung. Im Elternhaus lief es indes weniger rund. Das musste er nach internen Differenzen verlassen, was zumindest einen Teil seiner hohen Bargeldsumme beim Zugriff der Beamten erklärt.

Mutter sagt als Zeugin aus

Das Geld hatte er von seiner Mutter erhalten, wie sie als Zeugin glaubhaft machte. Die eingeleitete Hausdurchsuchung indes konnte keinen Aufschluss über eine handelnde Tätigkeit geben. Es wurden keine weiteren Rauschmittel entdeckt.

Für die aussagenden Polizeibeamten erweckte die Kombination einer relativ großen Menge an Rauschmittel und dem gleichzeitigen Mitführen einer hohen Bargeldsumme dennoch einen höchst verdächtigen Eindruck. „Nach unser Erfahrung ist das ein eindeutiges Indiz für Handel“, erklärte einer der Beamten.

Nicht komplett straffrei

Das sah auch die Staatsanwaltschaft so. Während sie den Erwerb der Ware als nicht nachgewiesen einstufte, ging sie von einem gewerbsmäßigen Handel aus und forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Dem konnte die Richterin nicht folgen. Sie sprach den jungen Mann von frei. Ganz straffrei ging der 22-jährige dennoch nicht aus dem Gerichtssaal.

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Er wurde zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro verurteilt. In ihrer Begründung sagte die Richterin: „Das Gericht geht davon aus, dass da eventuell noch mehr gelaufen ist. Es kann aber sein, dass das Bargeld auch aus anderen Quellen stammte“. Gleichzeitig machte sie deutlich, dass sie den Angeklagten nicht mehr vor Gericht sehen möchte.

Bereits mehrere Einträge im Strafregister

Das könnte dann tatsächlich weniger glimpflich für ihn ausgehen. Schon jetzt kann der 22-jährige auf fünf Einträge im Strafregister zurückblicken. Darin sind mehrmals das Mitführen von Betäubungsmitteln und sogar ein Diebstahl sowie Widerstand gegen Polizeibeamte aufgeführt.