Der geplante und von der Stadt bereits genehmigte Bau eines Mobilfunkmasts auf einem Privatgrundstück im Böhringer Gewerbegebiet Kabisländer-Brühlwiesen erhitzt weiter die Gemüter der Anwohner. Grund für die Ablehnung des Masts mit 5G-Frequenz ist vor allem die Nähe zur Wohnbebauung mit einem Abstand von zum Teil unter 25 Metern zu den ersten Häusern und die Angst davor, dauerhaft einer befürchteten gesundheitsschädigenden Hochfrequenzstrahlung ausgesetzt zu sein.

Bereits im November hatte sich eine Bürgerinitiative mit 21 Haushalten – darunter acht Gewerbetreibenden – gebildet, die sich nicht nur eine renommierte Fachanwältin ins Boot holte, sondern auch in 200 Meter Entfernung im Suchradius des Mobilfunkbetreibers zwei geeignete Alternativstandorte auf städtischem Grund auftat. Dies, obwohl die Verwaltung im Dezember 2021 im Böhringer Ortschaftsrat berichtete, dass städtische Grundstücke und Gebäude im Norden und Osten als Ersatzstandort für den von Aptar aufgekündigten Telefonica-Mobilfunkmast nicht in Frage kämen, aber Standorte für Flächen südlich von Böhringen im Außenbereich geprüft würden.

Direkte Nachbarn wehren sich

Dass der Bürgerinitiative die Kommunikation mit der Telefonica Germany GmbH & Co KG nicht gelingt und der Mobilfunkbetreiber trotz Vorschlägen sowohl der Bürger als auch der Stadt an seinem Vertrag mit dem privaten Grundstücksbesitzer festhält, befeuert den Ärger der Anwohner. Es geht die Angst um, dass der Mobilfunkbetreiber in Kürze einfach mit dem Bau startet. Die beiden direkten Nachbarn indes, die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens benachrichtigt wurden und Widerspruch einlegten, haben Klagen eingereicht – sowohl gegen die Grundstückeigentümerin wie auch gegen die genehmigenden Stellen der Bundesnetzagentur und der Baurechtsverwaltung.

Das könnte Sie auch interessieren

Unter anderem befürchten sie auch Wertverluste ihrer Grundstücke. Des weiteren steht der Vorwurf im Raum, dass aus emissionsschutzrechtlicher Sicht mehrere Anwohner über das Bauvorhaben hätten informiert werden müssen. Die Bürgerinitiative hat den beiden Klägern ihre Kostenbeteiligung an den Verfahren zugesagt.

Alle gesetzlichen Voraussetzungen sind erfüllt

„Es geht nicht darum, hier im Gebiet einen Funkmasten zu verhindern oder jemand anderem vor dem Haus zuzumuten. Uns ist einfach unerklärlich, dass es wenige hundert Meter weiter Alternativen zur wirtschaftlichen Installation eines Sendemasten gibt und diese nicht genutzt werden“, machte Jürgen Räffle, Sprecher der Interessengemeinschaft, beim jüngsten Treffen deutlich.

Das könnte Sie auch interessieren

Die Frage kommt auf, warum die Stadt die geplante Mobilfunkanlage auf privatem Grund überhaupt genehmigt hat, wenn es doch städtische Alternativgrundstücke im Suchradius gibt. Auf Nachfrage schreibt die Pressestelle knapp: „Für den Bau der geplanten Mobilfunkanlage liegen alle gesetzlichen Voraussetzungen vor, die für die Erteilung einer Baugenehmigung erforderlich sind. Insbesondere liegt die entsprechende Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur vor. Eventuelle alternative Grundstücke haben auf die Erteilung einer Baugenehmigung keinen Einfluss!“

Christof Stadler setzt sich für Leitlinien ein

Bestätigt wird seitens der Stadtverwaltung auch, dass nur die angrenzenden Grundstückseigentümer benachrichtigt wurden, dies ordnungsgemäß wie in der Landesbauordnung festgelegt. Auf die Klagen angesprochen heißt es: „Gegen die Baugenehmigung wurde ein zulässiger Widerspruch erhoben. Dieser wird vom zuständigen Regierungspräsidium geprüft. Gegen die Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur wurden offensichtlich auch Widersprüche erhoben, aber hierfür sind wir nicht die zuständige Behörde.“ Die Frage, ob es bei der Prüfung von Alternativstandorten Versäumnisse seitens der Verwaltung gab, wurde eindeutig verneint.

Das könnte Sie auch interessieren

Auch Gemeinderat Christof Stadler (CDU) nahm am jüngsten Vorort-Termin der Bürgerinitiative teil und hörte sich an, was die Anwohner bewegt. Er sieht die dringende Notwendigkeit von städtischen Leitlinien für die zukünftige Mobilfunkmast-Standortsuche und will einen entsprechenden Antrag im Gemeinderat einbringen. Im vorliegenden Fall setzt er sich für ein Protestschreiben des Gemeinderates ein, in dem der Mobilfunkbetreiber zu einem lösungsorientierten Dialog aufgefordert werden soll.