Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, am 29. August vergangenen Jahres eine junge Frau in seinem Wohnwagen auf einem Campingplatz im Raum Radolfzell sexuell genötigt zu haben. Laut Anklage habe er versucht, die Frau zu küssen, nachdem ihr Freund den Wohnwagen verlassen hatte.
Als sie ihn daraufhin wegstoßen wollte, soll er seine Hand unter ihre Kleidung geschoben und sie berührt haben. Der 54-jährige Angeklagte widersprach der Anklage zu Prozessbeginn. Er habe die junge Frau nicht berührt und könne sich die Vorwürfe nicht erklären. „Ich weiß nicht, warum sie das behauptet“, erklärte er vor Gericht.
Angeklagter widerspricht Staatsanwaltschaft
Seine Version des Tatabends ging so: Er habe sich am 29. August für 15 Uhr in seinem Campingwagen mit einem Kollegen verabredet. Gemeinsam hätten sie dann eine Flasche Schnaps mit Cola getrunken und über die aktuell schwierige Situation wegen Corona und familiärer Schicksalsschläge gesprochen.
Später habe sein Kollege eine zweite Flasche Alkohol ausgepackt – allerdings ohne die passenden Mischgetränke. Er habe deshalb einen Bekannten, dessen Stimme er von draußen hörte, nach Getränken gefragt, erinnerte sich der Angeklagte vor Gericht. Der Bekannte sei dann zusammen seiner Freundin, dem mutmaßlichen späteren Opfer, in den Wohnwagen gekommen.
Sein Kollege sei gegen 20 Uhr nach Hause gegangen, er selbst mit den anderen beiden im Wohnwagen geblieben. Kurz darauf habe der Angeklagte aber seine Frau angerufen, damit sie ihn ebenfalls abholen komme. Der Freund der Geschädigten habe den Wohnwagen daraufhin verlassen.
Die junge Frau sei jedoch sofort hinterher gegangen – er habe sie zuvor nicht sexuell genötigt, versicherte der Angeklagte. Dennoch sei plötzlich der Freund der jungen Frau zurückgekommen und habe auf ihn eingeprügelt und ihn bedroht, berichtete der 54-jährige.
Fortsetzung am 20. April
Welche Version der Geschichte stimmt, konnte am Dienstag nicht festgestellt werden. Als die Richterin das mutmaßliche Opfer als Zeugin aufrufen wollte, entstand Lärm vor dem Gerichtssaal. Ein anderer Zeuge betrat den Saal und erklärte, die Geschädigte habe keine Vorladung erhalten und sei daher nicht vor Gericht erschienen.
Die Richterin bestätigte, dass die Vorladung ans Gericht zurückgeschickt wurde. Die Verhandlung wird nun am 20. April mit der Aussage des mutmaßlichen Opfers fortgesetzt – die Vorladung soll diesmal an ihre aktuelle Adresse geschickt werden.