Mit einem privaten Ehestreit musste sich das Amtsgericht Radolfzell beschäftigen. Hintergrund war die Anzeige einer Frau, die ihren Ehemann zweier Körperverletzungen und diverser Beleidigungen bezichtigte. Vor dem Amtsgericht traten die Eheleute als Angeklagter und Zeugin gegeneinander an.
Gewalt vor den Augen der kleinen Tochter
Dem 35-jährigen Mann wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, er habe in zwei Fällen seine Partnerin körperlich angegangen. So soll er in einem Fall die Frau mit einem gefrorenen Kühlpäckchen den Unterarm gebrochen haben. Bei einer weiteren körperlichen Auseinandersetzung soll er die Frau zu Boden geworfen und anschließend im Beisein der zum Tatzeitpunkt zweijährigen Tochter dort fixiert haben, indem er sich mit den Knien auf ihre Arme stützte.
Wie im Verlauf der Verhandlung deutlich wurde, hat es in der vor sieben Jahren geschlossenen Ehe immer wieder heftige verbale Auseinandersetzungen zwischen den Partnern gegeben. Dies räumte der Angeklagte auch gleich zu Beginn der Verhandlung ein. Allerdings konnte sein Rechtsanwalt anhand von Ausdrucken des gegenseitigen SMS-Verkehrs belegen, dass auch die Frau nicht ganz zimperlich in ihrer Wortwahl bei den Auseinandersetzungen war. Angesichts der nicht gerade feinen Ausdrucksweise wollte die Richterin jedoch nicht sämtliche Belege in der Sitzung verlesen.
Gericht will die Auseinandersetzung nicht befeuern
Die vorgeworfene Körperverletzung, die durch die Verwendung eines Werkzeugs zu einer gefährlichen Körperverletzung geworden war, wurde vom Gericht jedoch nach Anhörung der Beteiligten relativiert. Das Gericht sah es zwar als erwiesen an, dass es diese Vorkommnisse gegeben hat, wollte jedoch eine Verschärfung der ehelichen Auseinandersetzung nicht noch zusätzlich befeuern.
Daher einigten sich die Parteien auf eine Verfahrensabsprache, mit der sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung des Angeklagten leben können. Der Ehemann wird eine Strafzahlung abgelten müssen, die seinen Einkommensverhältnissen entspricht.
Mittlerweile ist ein weiteres Kind geboren worden
Die zerrüttete Partnerschaft wird das nicht retten. Die Frau beteuerte vor Gericht noch einmal, dass sie sich von ihrem Ehemann trennen wird. Sie will die dreijährige Tochter und eine erst im September zur Welt gekommene Tochter mitnehmen.