Mit 45 Minuten Verspätung begann eine Verhandlung gegen einen 41-Jährigen wegen Diebstahls vor dem Radolfzeller Amtsgericht. Denn der Angeklagte war einfach nicht zum Termin erschienen, sodass Richterin Ulrike Steiner die Polizei rufen musste, die den Mann schließlich in den Gerichtssaal führte. Der 41-Jährige stellte sich am Ende als notorischer Dieb heraus, durfte den Saal aber in die Freiheit verlassen – zumindest vorerst.
Angeklagt war der Mann diesmal, weil er am 25. März dieses Jahres Lebensmittel und mehrere Flaschen Alkohol im Wert von insgesamt etwa 50 Euro aus einem Radolfzeller Supermarkt geklaut hatte, wie er selbst vor Gericht sofort einräumte. Als Motiv nannte der derzeit Arbeitslose, der von rund 750 Euro monatlich lebt und davon 500 Euro Miete zahlen muss, seine finanziellen Probleme. Er habe sich kein Essen leisten können. Eine Aussage, die bei der Staatsanwaltschaft und Richterin Steiner nur teilweise auf Verständnis traf, da er zum größten Teil Alkohol gestohlen hatte.
Kühlschränke per Sackkarre geklaut
Ein Blick von Steiner ins Bundeszentralregister zeigte dann, dass der Mann, der seit 2012 ins Deutschland lebt, zwischen 2014 und 2023 bereits achtmal wegen Diebstahls zu Geldstrafen verurteilt worden war. Zuletzt, da er im vergangenen Sommer mehrere Kühlschränke aus einem Elektronikladen geklaut und per Sackkarre abtransportiert hatte. Eine neunte Verurteilung wegen Diebstahls von Januar 2024 war hingegen noch nicht rechtskräftig und wurde von Steiner in das aktuelle Urteil einbezogen.
Die Staatsanwaltschaft berücksichtigte in ihrem Plädoyer Geständnis und Geldnot des Mannes als strafmildernd, die einschlägigen Vorstrafen hingegen als verschärfend. „Geldstrafen reichen offensichtlich nicht aus, da braucht es jetzt mal mehr, um Sie von weiteren Taten abzuhalten“, erklärte die Staatsanwältin. Sie forderte daher eine Haftstrafe von vier Monaten auf Bewährung. Zudem 150 Arbeitsstunden als „spürbare Sanktion“ für den 41-Jährigen.
Richterin Ulrike Steiner schloss sich der Forderung nach kurzer Beratungspause in ihrem Urteil weitgehend an. Lediglich die Arbeitsstunden reduzierte sie auf 120. Die Bewährungsdauer legte sie auf drei Jahre fest. „Wenn sie in dieser Zeit noch einmal etwas stehlen, geht es ins Gefängnis“, sagte Steiner zum Schluss, woraufhin der notorische Dieb nickte.