Werbung gehört an vielen Sportstätten zum Bild dazu, egal ob auf lokaler Ebene oder in großen Stadien. An Hallenwänden und an Banden rund um Rasenplätze prangen oft Plakate, die auf Firmen oder Produkte aufmerksam machen sollen. Auch in Radolfzell gibt es solche Werbung und an manchen Stellen wird für Alkohol geworben. Doch das könnte sich bald ändern, denn im Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales wurde über die Frage diskutiert, ob das erlaubt sein sollte.
„Die Gesundheit unserer Kinder ist auch wichtig“
Generell sehen die Bestimmungen für Werbung in und auf Radolfzeller Sport- und Mehrzweckhallen und auf Sportplätzen vor, Spielhallen-, Tabak- und Alkoholwerbung zu verbieten. Denn die Sportstätten werden in hohem Maße von Kindern und Jugendlichen genutzt. Allerdings soll Werbung für Bier, Wein und Sekt – also Alkohol, der ab 16 Jahren konsumiert werden darf – erlaubt sein. So steht es in den Bestimmungen.
Derya Yildirim (SPD) sprach sich im Namen ihrer Fraktion allerdings generell gegen Alkoholwerbung aus. „Ich tue mich da wirklich schwer“, erklärte sie. Natürlich seien Sponsoren wichtig. „Aber die Gesundheit unserer Kinder ist auch sehr wichtig.“
Eigentlich nur Fußballplätze betroffen
Axel Tabertshofer, Vorsitzender der Interessengemeinschaft (IG) Sport, warf aus Sicht der Vereine einen Blick auf das Thema. „In den Sporthallen ist sowieso keine feste Bandenwerbung erlaubt“, erklärte er. Das sei eigentlich nur bei den Fußballplätzen der Fall.
Laut den allgemeinen Bestimmungen ist stationäre Werbung im Mettnaustadion, am Sportplatz Nordstern, an Fußballplätzen der Ortsteile sowie am alten und neuen Kunstrasenplatz in der Kernstadt erlaubt. Eine Ausnahme bildet das Unterseestadion. Dort ist stationäre Werbung „aufgrund der häufigen Nutzung durch die Schulen“ verboten. Während des Spielbetriebs dürfen Vereine ihre Werbung jedoch an den Sportstätten selbst aufhängen.
Allerdings sei die Werbung „im seltensten Fall etwas mit Alkohol“, sagte Axel Tabertshofer. Alkoholwerbung generell zu verbieten, würde aus seiner Sicht einen Wettbewerbsnachteil im Vergleich zu den Nachbarstädten bedeuten. Um welche Summen es dabei geht, wurde nicht klar.
Derya Yildirim wollte das Argument nicht gelten lassen. Sie könne sich nicht vorstellen, dass Brauereien das Sponsoring komplett zurückziehen würden, sollte Alkohol nicht mehr beworben werden. Schließlich würden oft auch noch andere Produkte angeboten, die nach wie vor beworben werden dürften.
Was ist jetzt erlaubt?
Schlussendlich stimmte der Ausschuss bei vier Ja-Stimmen, drei Gegenstimmen und drei Enthaltungen mehrheitlich für die vorgeschlagenen allgemeinen Bestimmungen für Werbung in und auf Radolfzeller Sport- und Mehrzweckhallen und auf Sportplätzen. Und damit auch für Werbung für Bier, Wein und Sekt.