Da hatte selbst der Verteidiger ein Problem, noch erklärende Worte für seinen Mandanten zu finden. Er habe den Tatbestand zugegeben, dies sei „eine weise Entscheidung“ gewesen. Er habe sich höflich und kooperativ verhalten, sehe sein Fehlverhalten ein und sei schließlich auch nur E-Roller, und nicht Lkw gefahren. Viel genützt hatte es nicht. Dem 30 Jahre alten Angeklagten aus Radolfzell ist eine Trunkenheitsfahrt auf einem E-Roller vorgeworfen worden, wofür er vor dem Radolfzeller Amtsgericht zu zwei Monaten Haft, ausgesetzt auf zwei Jahren zur Bewährung, verurteilt wurde.
Betrunkener Fahrer ist Wiederholungstäter
Denn für den Mann war es bereits das dritte Mal, dass er unter erheblicher Alkoholeinwirkung auf dem Gefährt erwischt wurde. Zuletzt geschah das Anfang dieses Jahres, als er mit einem Wert von 2,17 Promille im Blut auf seinem Roller in der Haselbrunnstraße aufgegriffen wurde. Seine jüngste Verurteilung wegen Alkohol im Straßenverkehr war zu diesem Zeitpunkt gerade einmal drei Monate her. Die Staatsanwältin bescheinigte dem 30-Jährigen eine hohe „Rückfallbeständigkeit“.
Dieser Argumentation folgte auch Richterin Ulrike Steiner, die dem Angeklagten so gar nicht glauben wollte, dass dieser das Fehlverhalten einsehe. Auch die Beteuerung des Anwalts, er habe den Roller bereits zum Verkauf auf einer Internetplattform inseriert, um gar nicht mehr in den Versuch zu kommen, berauscht damit zu fahren, überzeugte die Richterin nicht.
Sie sah beim Angeklagten ein Alkoholproblem, welches er angehen sollte. Deswegen versah sie die Bewährungsauflagen mit dem Besuch bei der Drogenberatung sowie einem Verbot für 18 Monate, den Führerschein machen zu können. „Eine Geldstrafe wäre in diesem Fall keine Warnung“, so Steiner. Dies hatte der Verteidiger als Strafmaß gefordert.