Eine Villa direkt am See, wenn auch eine sanierungsbedürftige – und das für nur 260.000 Euro? Diese Chance scheint zumindest einige Interessenten angelockt zu haben, zeigt die Auswertung der Vergabe der Villa Sernatinger im Erbbaurecht. Schon bald könnte der neue Eigentümer des Gebäudes bekannt werden.
Denn wie Annabell Hauck, Pressesprecherin der Stadt, auf SÜDKURIER-Nachfrage mitteilt, haben sich „einige Bewerber“ für die Villa Sernatinger gemeldet. „Da es sich bei der Villa Sernatinger um ein sehr exklusives Objekt handelt, ist das Bewerberfeld aber erwartungsgemäß überschaubar“, schreibt Hauck. Eine genaue Zahl möchte sie nicht nennen. Allerdings hatten sich bereits November 13 potenzielle Interessenten bei der Stadt gemeldet.
Welche Kriterien mussten Bewerber erfüllen?
Damals hatte der Gemeinderat offiziell für die von der Verwaltung vorgeschlagenen Vergabekriterien gestimmt. Danach wurde das historische Gebäude samt Grundstück für 30 Jahre zur Wohnnutzung im Erbbaurecht ausgeschrieben. Ein Verkehrswertgutachten hatte damals für die Villa einen Gebäudewert von 520.000 Euro ermittelt.
Der Käufer sollte 260.000 Euro bezahlen und die Villa im Erbbaurecht mit Zins übernehmen sowie die Kosten für die vor allem energetische Sanierung, zu der der Käufer innerhalb von drei Jahren verpflichtet ist, tragen. Um das Gebäude bewohnbar zu machen, sind laut Stadt außerdem eine Teilsanierung des Daches, eine Grundreinigung sowie weitere Renovierungen nötig.
Gemeinderat entscheidet am 24. Juni über die Vergabe
Seit 23. März ist die Bewerbungsfrist abgelaufen, so Hauck. Seither habe die Stadt das Bewerberfeld ausgewertet. Aktuell befinde man sich im Abstimmungsprozess mit dem höchstbietenden Bewerber zur Klärung offener Punkte und zur Festlegung der weiteren Schritte.
Ob dieser die Villa Sernatinger auch wirklich bekommt, ist aber noch nicht endgültig klar. Denn die Ausschreibung lief „freibleibend gegen Höchstgebot des Erbbauzinses„. Das bedeutet zwar, dass grundsätzlich der, der den höchsten Erbbauzins bietet, den Zuschlag erhält. Allerdings besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Vergabe. Die finale Entscheidung hat letztlich der Gemeinderat.
Die Vergabe sei für die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 24. Juni vorgesehen. Aktuell werde die Sitzungsvorlage erstellt. „Im Anschluss daran kann der entsprechende Erbbaurechtsvertrag vorbereitet und final mit dem Bewerber abgestimmt werden“, erklärt Hauck weiter. Die Beurkundung sei für das zweite Halbjahr 2025 vorgesehen.