Mit fremden Menschen unter einem Dach zu leben, kann durchaus problembehaftet sein. Vor allem dann, wenn man sich grundsätzlich in vielen Dingen des täglichen Lebens nicht einig ist. Das bewies kürzlich eine Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Radolfzell, in der sich zwei Bewohner einer Wohngemeinschaft juristisch auseinandersetzten.

Dem 65 Jahre alten Angeklagten wurde dabei vorgeworfen, dass er im Oktober des vergangenen Jahres seine 55-jährige Mitbewohnerin und Hauptmieterin der gemeinsamen Wohnung mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben soll. Die Frau erstattete Anzeige und ließ ihre Verletzung von der Polizei und bei einem Arzt belegen.

Nicht die erste Handgreiflichkeit

Von dem Vorfall jedoch wollte der Angeklagte vor dem Gericht „nichts wissen“, wie er erklärte. Vielmehr präsentierte er zu seiner Verteidigung eine vollkommen andere Version der Auseinandersetzung, in der er selbst das Opfer seiner Mitbewohnerin geworden sei.

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Tatsächlich konnte ein als Zeuge auftretender Polizist bestätigen, dass der Angeklagte und die Geschädigte keine Unbekannten auf der Wache sind: „Es kam bereits wiederholt zu Handgreiflichkeiten und Polizeieinsätzen“, führte der Beamte in seiner Aussage aus. Gleichzeitig skizzierte er das Hauptproblem der beiden Kontrahenten: „Beide Parteien sind nicht gewillt, die Auseinandersetzung zu beenden“, sagte er.

Wortwechsel führt zu Kinnhaken

Was den aktuellen Vorwurf der Körperverletzung anging, schien die Angelegenheit allerdings eindeutig zu sein. Die Geschädigte konnte im Zeugenstand glaubwürdig schildern, was sich im vergangenen Oktober in der Wohnung abgespielt haben soll. Dabei seien sich beide Beteiligten in der Küche während der Mittagszeit in der gemeinsamen Wohnung begegnet, als sich jeder eine Mahlzeit zubereiten wollte. Der 65-Jährige soll dann nach einem kurzen Wortwechsel seiner Mitbewohnerin „einen Kinnhaken verpasst“ haben, wie sie ausführte. Anschließend habe sie sich gewehrt, da sie weitere Verletzungen befürchtet habe.

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Das Zusammenleben sei ohnehin auf dem Nullpunkt angekommen, wie sie weiter schilderte: „Er versucht mich immer einzuschüchtern. Ich schließe mich mittlerweile ein“, sagte sie. So etwas habe sie in 25 Jahren als Bewohnerin von Wohngemeinschaften noch nicht erlebt, ließ sie wissen.

Geldstrafe für den Angeklagten

Für Staatsanwaltschaft und die Richterin stellte sich der Sachverhalt klar dar. Die Staatsanwaltschaft forderte 30 Tagessätze zu je 15 Euro als Strafe, das Urteil sieht 25 Tagessätze zu 20 Euro vor.

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Immerhin ist ein Ende der wechselseitigen Auseinandersetzungen abzusehen: Eine beantragte Räumungsklage soll noch im Februar umgesetzt werden, wie während der Sitzung deutlich wurde. Spätestens dann muss sich der Mann um eine andere Unterkunft kümmern.