Dass Alkoholkonsum bei manchen Menschen zu so manchen Dummheiten führen kann, ist bekannt. Für einen 43-Jährigen endete ein Rausch nun sogar vor Gericht. Der Mann hatte im Mai dieses Jahres unvermittelt in einem am Radolfzeller Bahnhof haltenden Zug eine Frau gegen das Schienbein getreten und ihr dadurch Schmerzen zugefügt. Besonders kurios: Weder kannte er die Frau, noch hatte es einen vorausgegangenen Streit oder eine andere Interaktion gegeben. Vor dem Radolfzeller Amtsgericht musste er sich deshalb wegen Körperverletzung verantworten.
„Ich wollte niemanden verletzen“
Während der Verhandlung zeigte der Angeklagte Reue und entschuldigte sich für den Vorfall. Er habe vor der Tat Alkohol getrunken, sei deshalb emotional gewesen und habe den Tritt als eine Art Scherz gemeint. „Ich wollte niemanden verletzen“, versicherte er. So etwas werde außerdem nicht mehr vorkommen.
Die Geschädigte selbst bestätigte, der Angeklagte habe den Eindruck vermittelt, als habe er Alkohol getrunken: „Man hat gemerkt, dass er nicht ganz nüchtern war.“ Zu dem Tritt sei es unvermittelt gekommen, sie sei dadurch „ganz baff und geschockt“ gewesen. Weil unklar war, ob der Angeklagte auch an anderer Stelle im Zug randalieren könnte, sei der Zugführer informiert worden. Allerdings habe sie eigentlich gar keine Strafanzeige stellen wollen.
Kein unbeschriebenes Blatt
Diesen Umstand legte Richterin Ulrike Steiner zugunsten des 43-Jährigen aus, ebenso unter anderem auch, dass er geständig war, Reue zeigte und sich für seine Tat entschuldigt hatte. Außerdem hatte er nach der Tat Kontakt zur Suchtberatung aufgenommen und dort einen Termin absolviert.
Problematisch sah sie allerdings den Umstand, dass der Angeklagte bereits in der Vergangenheit unter anderem wegen weiteren Körperverletzungen vor Gericht gestanden hatte und bereits auf Bewährung war. Zudem habe die letzte Verurteilung nur sehr kurz vor dem Vorfall im Zug stattgefunden.
Die Richterin verurteilte ihn daher zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 45 Euro. Das ist deutlich mehr als 30 Tagessätze zu je 40 Euro, die der Verteidiger des 43-Jährigen gefordert hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor für eine Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung plädiert, zudem Auflagen wie ein Anti-Aggressionstraining sowie weitere Termine bei der Suchtberatung und gemeinnützige Arbeitsstunden.