Die ersten Schneemänner sind gebaut, die ersten Schlitten unterwegs – und die Autofahrer heilfroh, dass sie nicht über die Straßen schlittern. Im Landkreis Konstanz kam es am Donnerstag zu zehn Unfällen und besonders Blechschaden, wie das Polizeipräsidium Konstanz mitteilt. Für befahrbare Straßen sorgen Männer wie Pirmin Bölle, die am Donnerstag ab 3.30 Uhr in der Nacht auf den Beinen waren, um die Straßen zu räumen. "Es war klar, dass wir diese Nacht wieder raus müssen", sagt er. Doch die Umstände haben es dem Einsatzleiter für den Winterdienst und seinen Kollegen nicht ganz leicht gemacht: "Es hat zur ungünstigsten Zeit geschneit", sagt er, denn pünktlich zum Berufsverkehr kamen die Flocken gegen 7 Uhr vom Himmel. Doch wenigstens stimmte die Temperatur: Wenn es ein wenig kälter gewesen wäre, hätte die Sache laut dem Experten ganz anders ausgesehen.
Im Zwei-Schicht-Betrieb seit November unterwegs
Rund 60 Mann der Technischen Betriebe Singen sind seit Mitte November im Winterdienst. Vom 15. November bis 15. März sind sie im Zwei-Schicht-Betrieb bereit, fast rund um die Uhr auszurücken. Dann räumen sie zuerst die Durchgangsstraßen, Steigungen sowie die Strecke für die Buslinien, erklärt Bölle. Dann komme der Rest. An Tagen wie dem gestrigen Donnerstag waren sie mehrfach unterwegs mit 13 Räumfahrzeugen und 14 Mann, die zusätzlich per Hand die Bushaltestellen oder Zebrastreifen räumen. Bisher gab es erst neun Einsätze, doch spätestens jetzt sei der Winter auch in Singen und dem Hegau angekommen – und soll bleiben. Eine Bitte hat Pirmin Bölle für die nächsten Wintertage: Mehr Rücksicht. Teils würden die Räumfahrzeuge kaum durch die Straßen kommen, weil dort so eng geparkt wird, oder Autofahrer würden ihnen kaum Platz machen.

450 Tonnen Streusalz auf den Autobahnen – allein in den vergangenen Tagen
Auf den Autobahnen rund um Singen ist die Autobahnmeisterei mit Sitz in Engen dafür zuständig, dass die Autofahrer gut durchkommen. Alexander Utz ist dort Streckenwart und berichtet, dass sie in den vergangenen Tagen rund 450 Tonnen Salz auf die Fahrbahn gebracht haben. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle bei der Entscheidung, wann gestreut wird: Vier Glättemeldeanlagen, der Wetterbericht, Kontrollfahrten der Nachtschicht und bei Tag Verkehrskameras helfen dabei, den richtigen Zeitpunkt zu bestimmen. Doch aktuell würden einige Schauer dafür sorgen, dass sie immer wieder fahren müssen.

Zu wenig Schnee für Skilanglauf, aber genug zum Rodeln
Doch an einigen Stellen ist es nicht genug Schnee: "Man sieht noch zu viel Gras durch", sagt Saskia Kersten-Reck, die bei der Stadtverwaltung Tengen für Tourismus und damit auch für die Loipen zuständig ist. Deshalb seien die Loipen in Tengen noch nicht gespurt und für den Skilanglauf vorbereitet. An der Lochhütte bei Tengen ist dennoch bereits um die Mittagszeit ein wenig Betrieb: Simon Zeller aus Riedheim und Andrea Siebert aus Konstanz haben eben ihre Schlitten aus dem Kofferraum geholt und stapfen durch den Schnee, um eine möglichst steile Abfahrt zu finden. Nach einigen Versuchen glückt es und sie schlittern den Hügel hinab. Sie sind die ersten an diesem Tag, aber sicher nicht die letzten: Die nächsten Rodler machen sich an anderer Stelle schon bereit.
Wie Anwohner räumen müssen
- Gehwege: "Jeder Bürger ist für seinen Gehweg verantwortlich", sagt Pirmin Bölle. Er ist Einsatzleiter des städtischen Winterdienstes in Singen und erklärt regelmäßig Zuständigkeiten. Gehwege müssten werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn es auf beiden Straßenseiten keinen Gehweg gibt, muss entlang des Grundstücks eine Fläche mit einer Breite von einem Meter geräumt werden. Falls es nur einen Gehweg gibt, sind die Anwohner der entsprechenden Straßenseite zuständig. Die Räumpflicht gilt auch, wenn der Anwohner im Urlaub ist.
- Streugut: Während der städtische Winterdienst besonders Salz oder eine Salz-Splitt-Mischung verwendet, sollen private Nutzer laut Satzung der Stadt Singen abstumpfendes Material wie Sand, Granulat oder Splitt verwenden. Die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Materialien ist grundsätzlich verboten und nur in Ausnahmefällen erlaubt.