In Singen ist es offenbar besonders schön. Jedenfalls kann man zu diesem Schluss kommen, wenn man sich vor Augen führt, wie das Besetzungsverfahren für den Amtsgerichtsdirektor läuft. Denn das dauert schon vergleichsweise lang. Mehr als zehn Monate ist es her, dass Johannes Daun den Posten an der Spitze des Singener Gerichts verließ. Seitdem hat die Justizverwaltung zumindest keinen neuen Direktor präsentiert – weil es mehrere Bewerbungen gibt.
Anke Baumeister, bis dahin ständige Vertreterin des Direktors, erledigt die Aufgaben des Amtsgerichtsdirektors seither kommissarisch – und das in einer Zeit, in der neben dem normalen Gerichtsbetrieb auch noch Neubaupläne am Standort in der Erzbergerstraße konkreter werden.
Dass es noch keinen neuen Direktor gibt, heißt aber nicht, dass sich nichts tut. Das Verfahren laufe, die Sache sei aber noch nicht entschieden, sagte Christoph Reichert, Präsident des Konstanzer Landgerichts, am Rande eines Pressegesprächs. Das Landesjustizministerium in Stuttgart wird deutlicher: „Das Verfahren zur Besetzung der Stelle der Direktorin beziehungsweise des Direktors des Amtsgerichts bei dem Amtsgericht Singen konnte aufgrund konkurrierender Bewerbungen noch nicht abgeschlossen werden“, schreibt Aniello Ambrosio, Pressesprecher des Ministeriums.
Bewerber um den Chefposten streiten sich vor Gericht
Und der nächste Satz in seiner Stellungnahme lässt aufmerken: „Insoweit ist derzeit ein Konkurrentenstreitverfahren bei Gericht anhängig.“ Der Posten scheint also eine gewisse Attraktivität aufzuweisen. Hinter dem sperrigen Wort steckt eine Möglichkeit, wie sich im Beamtenwesen unterlegene Bewerber dagegen wehren können, dass eine Stelle mit einem anderen Bewerber besetzt wird. Das erklärt beispielsweise der Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr (VBB). Einen Anspruch auf Beförderung gebe es demnach zwar nicht. Aber jeder Bewerber habe den Anspruch, dass die Entscheidung zur Beförderung ermessensfehlerfrei getroffen wird. Und genau das wird im Konkurrentenstreitverfahren überprüft.
Zuständig dafür seien die Verwaltungsgerichte, schreibt Ministeriumssprecher Ambrosio. Das Verfahren zwischen den Bewerbern sei derzeit am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg anhängig. Der ist immerhin das höchste Verwaltungsgericht des Landes und hat seinen Sitz in Mannheim. Das Rennen um den Spitzenposten im Singener Amtsgericht ist also offen – und wann es zu Ende ist, ebenso.