Bis heute hängt die Weihnachtsdekoration im Schaufenster von Isa‘s Späti in der Scheffelstraße in Singen. Der kleine Laden, in dem man auch spätabends noch das Nötigste einkaufen konnte, ist seit rund drei Wochen geschlossen. Dass die Schließung nicht auf Personalmangel oder Ähnliches zurückzuführen ist, verdeutlichte bis vor wenigen Tagen ein polizeiliches Siegel an der Tür. In den sozialen Medien wird über mutmaßliche Hintergründe der Schließung diskutiert, die der Betreiber aber zurückweist.

Die zuständigen Behörden halten sich auf SÜDKURIER-Nachfrage bedeckt. Polizei-Sprecherin Katrin Rosenthal bestätigt allerdings einen Polizeieinsatz im Spätverkauf. „Die Polizei hat dort im Rahmen eines laufenden Ermittlungsverfahrens durchsucht“, erläutert sie. Die Schließung des Spätverkaufs sei durch die Stadt Singen verfügt worden, so Rosenthal.

Verstöße gegen verschiedene Vorschriften

Auch die Stadtverwaltung Singen verweist auf Nachfrage auf die Ermittlungen. „Im Rahmen der laufenden polizeilichen Ermittlungen wurde die Stadt Singen über polizeiliche Erkenntnisse informiert, die die gewerberechtliche Zuverlässigkeit der Betreiberin in Frage stellen“, so die Information der Stadt. „Da gleichzeitig konkrete Hinweise über Verstöße gegen verschiedene Vorschriften vorlagen, hat die Stadt Singen den Späti umgehend, zunächst vorübergehend, geschlossen“, heißt es weiter. Um welche Vorschriften es geht, nennt die Stadt nicht.

In den sozialen Medien wird lebhaft über die Laden-Schließung diskutiert. Dabei kursieren verschiedene Thesen zu den Hintergründen der Schließung. Offiziell bestätigt ist davon nichts. Die Betreiber weisen die Gerüchte im Gespräch mit dem SÜDKURIER entschieden von sich. Sie nennen zollrechtliche Bestimmungen als Grund für die Schließung und hoffen, den Laden möglichst bald wieder öffnen zu können.

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Laut Polizeiangaben könne die Polizei oder Staatsanwaltschaft grundsätzlich ein Gebäude versiegeln, wenn Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein könnten, sichergestellt oder in Verwahrung genommen werden müssen. „Der Siegelbruch ist strafbar. Der Tatbestand stellt ein Vergehen dar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft“, wie die Pressestelle der Polizei im Fall eines versiegelten Supermarkts in der Singener Innenstadt zu verstehen gab.

Anmerkung der Redaktion: Der Artikel erschien ursprünglich ohne Stellungnahme der Betreiber, da mehrere Kontaktaufnahmen erfolglos waren. Da sich der Betreiber des Spätverkaufs nach der Veröffentlichung meldete, wurde der Artikel angepasst.