Weil er die Kurtaxe für acht Personen nicht zahlte, muss ein Vermieter von Ferienwohnungen in Singen nun hart büßen: Der Fall landetet vor dem Singener Amtsgericht, gegen den Vermieter wurde ein Bußgeld verhängt. Er muss statt 32 Euro stolze 3200 Euro hinblättern. Denn die Stadt Singen verweist auf strikte Vorschriften bezüglich der Melde- und Kurtaxepflicht – und bei Nichteinhaltung eben Konsequenzen.

Wer ortsfremde Personen kostenpflichtig beherbergt oder ihnen seine Wohnung als Ferienwohnung zur Verfügung stellt, muss diese bei der Stadt Singen an- und abmelden. Und das innerhalb von drei Tagen nach Ankunft und Abreise, wie Jana Goosmann, die städtische Abteilungsleiterin für Tourismus, mitteilt. Die Meldung beinhalte Angaben zur Person und zum Aufenthaltszeitraum.

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Diese Gebühr müssen Vermieter zahlen

Darüber hinaus fällt für alle ortsfremden Übernachtungsgäste über 15 Jahren eine Gebühr an – die sogenannte Kurtaxe. In Singen beträgt die Kurtaxe Goosmann zufolge 2 Euro pro Person und Aufenthaltstag.

Der 56-jährige Vermieter aus Singen kam in Schwierigkeiten, weil er zwischen Februar und August 2023 acht seiner Gäste nicht rechtzeitig meldete und die Kurtaxe von insgesamt 32 Euro nicht zahlte. Dem SÜDKURIER gegenüber gibt er als Begründung an, dass er sich mit den Meldungsvorschriften schwergetan habe. Deshalb habe er auf die Meldungen verzichtet. Die Mitarbeiter des Tourismus-Büros hätten seine Nichtmeldung dann durch Bewertungen auf der Internetplattform Airbnb aufgedeckt.

Wer nicht zahlt, zahlt noch mehr

Und das hat Folgen: „Wenn Ferienwohnungsanbieter die fällige Kurtaxe nicht bezahlen, werden sie zunächst freundlich auf die fehlenden Meldungen im Rahmen ihrer Meldepflicht hingewiesen“, teilt die städtische Abteilungsleiterin für Tourismus mit. Sollte trotz mehrfacher Erinnerung keine Reaktion erfolgen, könne ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden, das mit einem Bußgeld verbunden sei.

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Der Singener Vermieter holte die Meldung nach – aber es war schon zu spät. Deshalb wurde ihm von der Stadt eine Geldbuße in Höhe von 3000 Euro verhängt, erzählt er. Er habe aber Einspruch eingelegt, weil er das Bußgeld als zu hoch empfand und ihm genaue Angaben zur Berechnung fehlten. Somit kam der Fall Ende Mai 2025 vor das Amtsgericht Singen.

Doch der Vermieter hatte Pech: Der Richter verurteilte den 56-Jährigen zu einer Buße von 400 Euro pro nicht-gemeldeter Person. Das sind insgesamt 3200 Euro. Somit muss der Vermieter nun 200 Euro mehr zahlen, als die Stadt Singen ihm ursprünglich verhängt hatte.

Das Urteil vom Mai ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da der Betroffene Rechtsbeschwerde eingelegt hat, über die das Oberlandesgericht Freiburg entscheiden wird, teilt dessen Rechtsanwalt mit.

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Weshalb gibt es die Kurtaxe überhaupt?

Die Stadt Singen erhebt die Kurtaxe nach Angaben von Jana Goosmann, um den zusätzlichen Aufwand zu decken, der durch die Besucher anfällt. Das betrifft beispielsweise den Betrieb von Kur- und Erholungseinrichtungen oder die Organisation von Veranstaltungen. „Außerdem wird den Besuchern während der Zeit ihres Aufenthalts die Bodenseecard West zur Verfügung gestellt, mit der sie die regionalen öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos nutzen können und weitere Vergünstigungen erhalten“, erklärt Jana Goosmann.

Der Anbieter Brera koordiniert die Meldungen und Zahlungen der Kurtaxe über ein zentrales Gästeinformationssystem.
Der Anbieter Brera koordiniert die Meldungen und Zahlungen der Kurtaxe über ein zentrales Gästeinformationssystem. | Bild: Lara Reinelt

Der deutschlandweite Anbieter Brera hat in Singen 71 Apartments, wie Unternehmensentwickler Boris Stüer mitteilt. Das Unternehmen habe bislang keine Probleme mit der Meldungspflicht gehabt, denn es koordiniere die Meldungen und Zahlungen der Kurtaxe über ein zentrales Gästeinformationssystem. Dadurch laufe alles geordnet ab – ohne zusätzlichen Aufwand für die Gäste. Eines ist aber auffällig: „Die Gästekarte wird seit Einführung des Deutschlandtickets weniger für den ÖPNV genutzt – eher noch für Sightseeing-Angebote“, so Stüer.