In Barbershops und Nagelstudios hat der Zoll in den Landkreisen Konstanz, Tuttlingen und dem Schwarzwald-Baar-Kreis mehrere Verstöße festgestellt. Am 11. April überprüfte ein siebenköpfiges Team der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Standorts Singen insgesamt sechs Geschäfte im Raum Singen, Schramberg, Oberndorf a.N. und Tuttlingen, wie das Hauptzollamt Singen einige Tage später mitteilt.
Insbesondere sei geprüft worden, ob sozialversicherungsrechtliche Pflichten eingehalten wurden und ob den Angestellten der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird. Dieser beträgt seit Anfang des Jahres 12,82 Euro brutto pro Stunde.
Diese Verstöße wurden aufgedeckt
Bei der Prüfung wurde laut der Hauptzollamt-Pressesprecherin Sonja Müller der illegale Aufenthalt eines vietnamesischen Staatsangehörigen festgestellt. Ein weiterer Verstoß sei die Beschäftigung eines Ausländers ohne Erwerbsberechtigung gewesen.
Außerdem wurde in zwei Fällen der Anfangsverdacht bestätigt: Einmal ging es um die Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelten. Und einmal um die Verletzung der Aufzeichnungspflicht und die Nichteinhaltung des Mindestlohns, so das Hauptzollamt Singen.