Geht auf auf dem Singener Waldriedhof der Diebstahl um? „Ja, leider“, sagt Sabrina Leichenauer. Sie ist traurig. Nicht nur, weil ihr Vater vor einigen Wochen verstarb. „Die Werkzeugbox mit kleinen Rechen, Schaufeln und Gießkannen, die wir in der Nähe des Grabes hinter einer Hecke gelagert hatten, wurde gestohlen. Und dies seit schon mehrfach“, schildert sie. Auch die Kindergießkannen würden fehlen, erklärt Sabrina Leichenauer. Sie seien mit der Aufschrift „Für unseren Opa“ beschrieben gewesen. „Nach dem ersten Diebstahl entschieden wir uns, die Gießkannen anzuketten. Dann der Schock. Mit einem Seitenschneider wurde das Schloss geknackt“, berichtet sie. Es dürfe doch nicht wahr sein, dass auf dem Friedhof gestohlen werde. Von Bekannten habe sie ähnliches erfahren. Auch über Facebook-Kommentare. „Uns ist es auch ein Anliegen, dass die Besucher des Friedhofs die Augen offenhalten“, sagt Sabrina Leichenauer. Die Kinder seien sehr bedrückt, ihre Mutter auch. Und sie werde nachts notfalls auf der Lauer liegen, um die Diebe zu stellen.

Das Bild zeigt das aufgebrochene Schloss der Werkzeugbox auf dem Waldfriedhof.
Das Bild zeigt das aufgebrochene Schloss der Werkzeugbox auf dem Waldfriedhof. | Bild: Gabriele Leichenauer

Die Verwaltung des Singener Waldfriedhofes bedauert solche Vorfälle. „Wir können aber nicht feststellen, dass es in jüngster Zeit vermehrt Diebstähle gibt“, betont Christian Junghans, Leiter der Singener Friedhofsverwaltung. Laut Friedhofssatzung sei es nicht erlaubt, in Grabnähe Gegenstände, wie eine Werkzeugbox, zu lagern. Das Thema sei heikel, wie vieles auf Friedhöfen. Zwischen Verboten und Duldung gebe es enge Grenzen. Um Diebstähle zu vermeiden, seien die von der Stadt Singen selbst zur Verfügung gestellten Gießkannen angekettet und wie durch Münzwurf vor Einkaufsmärkten zu bedienen.

Im Dunkeln herrscht Zutrittsverbot für Friedhöfe

„Wir konnten nicht feststellen, wer die Diebstähle ausgeführt hat. Und was viele nicht wissen: In der Dunkelheit dürfen Friedhöfe laut allgemeinem Gesetz nicht betreten werden. Sollten in dieser Zeit Diebe am Werk sein, können wir das nicht kontrollieren“, so Junghans. Der Grund für das Nachtverbot: Es sollten dadurch schwarze Messen verhindert werden. Zudem gebe es auf den Friedhöfen keine Beleuchtung, wie auf Straßen durch Laternen. Die Gefahr, sich zu verletzen, wäre nicht unerheblich. Natürlich dürften Menschen an besonderen Nächten, wie Heiligabend, ihre verstorbenen Angehörigen besuchen, so Junghans.

Und, dass auch Gestecke auf den Gräber immer wieder entfernt werden, hat für ihn mitunter einen anderen Grund. „Viele Gräber werden durch ein beauftragte Gartenbau-Firma nach Wunsch der Angehörigen gepflegt. Wenn diese aber Gestecke legen, entfernen wir diese, wenn sie verblüht sind. Das gehört zu unseren Aufgaben“, sagt Junghans.