Die Fraktionen der SPD, der Grünen und der Liste SÖS (Singen Ökologisch Sozial) den Mietspiegel, der dann auch im Februar diesen Jahres mit knapper Mehrheit im Singener Gemeinderat beschlossen worden war. Somit verfügt die Stadt nun zum ersten Mal einen qualifizierten Mietspiegel. Nach dessen Umsetzung und Abrufbarkeit im Internet hatte Hans-Peter Storz (MdL) im Namen der oben angesprochenen Fraktionen zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung in den Naturfreundesaal in der Hadwigstraße eingeladen.
Walafried Schrott, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD im Singener Rat, informierte darüber, dass der Mietspiegel für Städte über 50 000 Einwohner inzwischen Pflicht sei. Da Singen mit ihrer Einwohnerzahl nur knapp unter dieser Grenze liege, wäre dessen Einführung über kurz oder lang sowieso unumgänglich gewesen. Somit seien sogar noch Zuschüsse für dessen Umsetzung geflossen.
Referent zeigt die Anwendung
Als Gastreferent stellte er den Vorsitzenden des Deutschen Mieterbunds Bodensee Winfried Kropp vor, der nicht nur zum Thema Mietspiegel allgemein informierte, sondern auch anhand des Online-Rechners den Bürgern dessen Anwendung und Praktikabilität demonstrierte. Grundlage des Mietspiegels sei das soziale Mietrecht, so der Referent, das den Schutz der Mieterinteressen gewährleiste. Die Vermieter hätten im Gegenzug Anspruch auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Das soziale Mietrecht fördere damit den sozialen Zusammenhalt und stelle sicher, dass Mieten bezahlbar und der Wohnraum angemessen bleibe.
Zuerst ging es um die Frage, was einen qualifizierten Mietspiegel ausmache: Erst einmal bedeute dies, dass er nach wissenschaftlichen Kriterien erstellt worden sei, also bezüglich der Datengröße, deren Qualität und deren Analyse, wie Winfried Kropp erläuterte. Für die Stadt Singen wurden dazu 2400 Stichproben gezogen, wobei die Rücklaufquote 34,1 Prozent betrug. Nach einem weiteren Abzug der nicht relevanten Rückläufe und der Wohnungen, die seit mehr als 6 Jahren vermietet sind, maximal sechs Jahre Betrachtungszeitraum ist vorgeschrieben, flossen schließlich 470 Mietparteien und damit 4,5 Prozent des Mietwohnungsbestands Singens in die Berechnungen des Mietspiegels ein.
Mietspiegel zeigt die Bestandsmieten
Grundsätzlich gibt der Mietspiegel Auskunft über die Bestands(kalt)mieten in einer Gemeinde und bietet eine systematische Übersicht und zeigt auch die Faktoren auf, die nachweislich die Miethöhe beeinflussen. Diese sind im Onlinerechner detailliert aufgeführt: für eine voll sanierte Wohnung darf mehr verlangt werden, als für eine teil sanierte, wobei die Modernisierungsmaßnahmen im Detail aufgeführt sind. Gehobene Sanitärausstattung, Fußbodenheizung, die Glasfaserverbindung und das Vorhandensein einer Terrasse erhöhen zum Beispiel den Mietkaltpreis, hingegen führen nicht mehr zeitgemäße Elektroinstallationen oder ein schlechter Grundriss zu Abschlägen.
Winfried Kropp rechnete anhand von Vorgaben aus dem Publikum konkret ein Beispiel für eine bestimmte Wohnung in der Hadwigstraße in Singen durch, wobei als Ergebnis ein Kaltmietpreis pro Quadratmeter zwischen 7,17 Euro und 10,75 Euro herauskam und damit die Bandbreite dann doch recht groß war. Der Mietspiegel bilde die Entwicklung der Bestandsmieten in einer Gemeinde ab, wie Kropp ergänzte und beeinflusse sie nicht. Der Mietspiegel gebe Orientierung und habe auch rechtliche Konsequenzen, wie etwa beim Mietpreisdeckel, wobei der Preis für die Neuvermietung maximal 10 Prozent über dem Vergleichswert liegen darf.