Mit Schwerpunktaktionen durch speziell geschulte Polizeibeamte wollen die Ordnungskräfte die Tuningszene weiter beobachten. Anhänger der Szene seien – wie es in einer Mitteilung der Polizei heißt – zuletzt immer wieder durch Verhaltensverstöße und rücksichtslose Fahrweise mit einhergehenden Störungen und Gefährdungen aufgefallen.

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Nach einer Aktion am vergangenen Wochenende unter Federführung des Polizeireviers Singen mit dem Kommunale Ordnungsdienst der Stadt, der Kantonspolizei Schaffhausen und einem TÜV-Sachverständigen, sollen weitere Aktionen folgen. Derzeit verzeichne die Szene, wie es im Bericht heißt, nur mäßigen Zulauf. Wenige Kleingruppen bis zu maximal drei Fahrzeugen hätten sich auf den bekannten Parkplätzen in der Südstadt getroffen. Bei Kontrollen wurden an fünf Fahrzeugen durch technische Veränderungen so gravierende Sicherheitsmängel festgestellt, die die Betriebserlaubnis erloschen war – bei zwei Autos habe eine Weiterfahrt untersagt werden müssen. Gegen einen Schweizer Fahrer wurde eine Anzeige wegen unnützen Hin- und Herfahrens erstattet.

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Häufig würden die Tunings-Fans strafrechtliche Konsequenzen unterschätzen: Illegale Autorennen oder auch starkes Beschleunigen können den Straftatbestand des „Verbotenen Kraftfahrzeugrennens“ erfüllen. Auch bei der Flucht vor der Polizeikontrolle mit stark überhöhter Geschwindigkeit drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Daneben kann auch das Fahrzeug als Beweismittel und als Einziehungsgegenstand beschlagnahmt werden. Der Rat der Polizei lautet, sich auch beim Thema Tuning an die gesetzliche Vorschriften zu halten.