Hallenbad, Sporthallen, Bücherei, Museum, Fitnessstudios, städtische Dienststellen: Mit der neuen Rechtsverordnung der Landesregierung zur Eindämmung des Corona-Virus schließen sich nun viele Türen in Stockach und auch allen anderen Gemeinden. Bürgermeister Rainer Stolz, Ordnungsamtsleiter Peter Fritschi und Hauptamtsleiter Hubert Walk informierten am Montag über die neuen Regelungen.
Nur noch das Wichtigste möglich
Dies ist nach den Schließungen der Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, die in der vergangenen Woche bekannt wurden, die nächste Stufe. Das Kulturamt der Stadt hatte bereits am Freitag alle Konzerte, Lesungen und Vorträge bis zum 19. April abgesagt. Nun folgt die Schließung der Stadtbücherei und des Stadtmuseums. Ab Mittwoch, 18. März, werden auch die städtischen Dienststellen für den Publikumsverkehr geschlossen sein. „Die Mitarbeiter stehen dann telefonisch, per Post oder E-Mail zur Verfügung“, erklärte Stolz.
Termine vor Ort gebe es nur, wenn etwas nicht unaufschiebbar sei. Dazu zählt das Abholen eines Ausweises oder das Ausstellen von Dingen wie Geburts- oder Todesurkunden. Die Gemeinderatssitzungen am 25. März und 1. April entfallen. „Wir werden notwendige Entscheidungen auf andere Weise treffen“, sagte Stolz.
Kulturamtsleiter Stefan Keil erklärte zu den Absagen der Kulturveranstaltungen bereits am Freitag: „Kultur halten wir zwar in hohem Maße für notwendig für die Gesellschaft, unsere Veranstaltungen müssen aber nicht jetzt stattfinden, sondern können auch zu einem späteren Zeitpunkt genossen werden.“ Er hoffe, durch die Absage zur Eingrenzung des Corona-Virus beizutragen und Risikogruppen schützen zu können.
Schließungen von Fitnessstudios und Restaurants
Es seien Maßnahmen, um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen, sagte Stolz: „Die öffentlichen Einrichtungen sind ab sofort bis zum 19. April zu.“ Die Landesverordnung macht auch Vorgaben zu sozialen Anlaufpunkten wie Fitnessstudios, das Hallenbad und Restaurants. Für diese gilt sogar unter dem Vorbehalt von Änderungen durch das Sozialministerium bis 15. Juni 2020 die Schließung oder der Betrieb unter bestimmten Voraussetzungen.
Peter Fritschi erklärte zum Thema Gaststätten, dass die Verordnung grundsätzlich deren Schließung vorgibt. Sie dürften nur weiter betrieben werden, wenn zwischen den Gästen ein Abstand von 1,5 Meter gewährleistet sei. Das gilt für Sitz- sowie Stehplätze. Außerdem müssten im Falle einer Infektion die Kontaktpersonen am Tag des Restaurantbesuchs nachvollziehbar sein können. In Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen gelten Betretungsverbote zum Schutz der Bewohner.
Kein Verständnis für Hamsterkäufe
„Es sind gravierende Eingriffe, die die Dramatik der Situation kennzeichnen“, fasste Stolz zusammen. Die Verordnung sei höheres Recht, von dem die Stadt nicht abweichen könne. „Es geht um die Gesundheit von allen“, betonte er. Auf die Frage nach seiner Meinung zu den Hamsterkäufen, antwortete Stolz, dass er nicht glaube, dass es Probleme bei der Lebensmittelversorgung geben werde: „Es ist unsinnig, riesen Mengen zu kaufen. Wir werden immer versorgt werden können.“ Fritschi ergänzte, dass die Corona-Verordnung besage, dass die Versorgung mit den lebenswichtigen Dingen immer garantiert werde.
Stolz wies auch darauf hin, dass jeder darüber nachdenken sollte, dass private Aktivitäten nicht gegenläufig zu den Schutzmaßnahmen würden. Die Verordnung erfasst momentan noch keine Sport- und Spielplätze im Freien. Peter Fritschi sagte aber: „Wir werden sie im Auge behalten.“
Notfall-Kita-Dienst nur für Bedürftige
Die Stadtverwaltung hat alle Eltern über die Schließung der Kinderbetreuung informiert. Es gebe einen Notfall-Kita-Dienst, so Stolz. Dieser sei aber nur für Eltern, die in einem Beruf der kritischen Infrastruktur arbeiten, oder Alleinerziehende. Dazu zählen zum Beispiel Angestellte im Gesundheitswesen, der Justiz, der Energieversorgung oder dem Transportwesen. „Es wird sicher anfangs etwas ruckeln, aber bald verlässlich laufen“, schätzte Stolz. Hubert Walk, Leiter des Hauptamts kann noch nicht genau sagen, wieviele Notgruppen es geben werde: „Wir gehen in jeder Einrichtung von einer Notgruppe aus.“
Es sei wichtig, dass die Kinder in ihrer gewohnten Umgebung blieben. Momentan habe keine Betreuungseinrichtung mehr als 90 Plätze und Walk rechnet mit etwa zehn Prozent der Kinder pro Einrichtung in einer Notgruppe. Das wären jeweils maximal neun Kinder. „Wir werden keinesfalls alle zusammenfassen“, betonte er. Ihm sei klar, dass unangenehme Entscheidungen notwendig seien, wenn es darum gehe, zu sagen, welche Eltern Anrecht auf diese Notbetreuung haben.
Verkaufsoffener Sonntag fällt aus
Der Verein Handel, Handwerk und Gewerbe (HHG) hat bereits in einer Mitteilung am Sonntag den Verkaufsoffenen Sonntag, der für den 5. April geplant war, abgesagt. „Zu gegebener Zeit werden wir einen eventuellen Ersatztermin festlegen und bekanntgeben“, schreiben der Vorsitzende Sigfried Endres und seine Stellvertreterin Anja Schmidt. Der HHG geht diesen Schritt, da „von der Bundespolitik als auch von der Landespolitik entsprechende Direktiven gegeben und von vielen Experten entsprechende Warnungen ausgesprochen wurden, und auch die Stadt Stockach alle Veranstaltungen abgesagt hat“.
Der HHG halte diese Maßnahme zum Schutz und Sicherheit der Bevölkerung angesichts der Entwicklung und Ausbreitung des Corona-Virus für absolut geboten.
Ausnahmen sind möglich
Die Corona-Verordnung der Landesregierung schränkt zwar vieles ein, lässt aber auch Ausnahmen zu. So bleiben Veranstaltungen zur notwendigen Versorgung der Infrastruktur ausgenommen. Nach dem Informationsstand vom Montagnachmittag wird zum Beispiel die Blutspendeaktion im Berufsschulzentrum am Donnerstag, 19. März, 15 bis 19.30 Uhr stattfinden. Der Blutspendedienst des Deutschen Roten Kreuzes schließt eine kurzfristige Absage aber dennoch nicht aus.