Vieles wird teurer in diesen Zeiten, sogar das Sterben. Zumindest dann, wenn man auf einem Stockacher Friedhof bestattet werden will. Denn zum ersten Mal seit mehr als zehn Jahren steigen in Stockach die Friedhofsgebühren wieder an und zwar gleich deutlich. Doch das ist nicht die einzige Neuerung, die auf die Angehörige zukommt.

Ein wichtiger Grund für die Neufassung der Friedhofssatzung ist die Tatsache, dass sich in den vergangenen zehn Jahren seit deren letzten Anpassung einiges geändert habe. Sowohl in den rechtlichen Vorgaben, als auch im Bedarf der Angehörigen, wie aus den Sitzungsvorlagen des Gemeinderats hervorgeht.

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Neues Angebot für die Stockacher Friedhöfe

Ein Trend, der in den vergangenen Jahren immer stärker geworden ist, ist etwa die Bestattung in einem Ruhewald. Um dem ein eigenes Angebot entgegensetzen zu können, soll die neue Friedhofsatzung um die Möglichkeit von Baumbestattungen ergänzt werden, heißt es in den Unterlagen zur Sitzung.

Diese Art der Naturbestattung erfreue sich insbesondere wegen des Wegfalls der Grabpflege einer immer größeren Beliebtheit. Daneben werde von Angehörigen immer öfter der Wunsch geäußert, Gräber früher wieder abräumen zu dürfen. Die allgemeine Ruhezeit für Aschen soll deshalb in der Neufassung der Friedhofssatzung auf 15 Jahre reduziert werden. Für Urnenwahlgräber bestehe jedoch auch weiterhin die Möglichkeit, die Ruhezeit zu verlängern.

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Die Nutzung wird teurer

Doch nicht nur beim Angebot der Stockacher Friedhöfe nimmt der Gemeinderat Änderungen vor, sondern auch bei den Gebühren. Diese wurden zuletzt im Jahr 2012 erhöht, darum sei es höchste Zeit, hier nachzujustieren, betonte Bürgermeister Rainer Stolz in der Sitzung. Was den Grad der Kostendeckung angeht „sind wir bei einem beklagenswert niedrigen Prozentsatz“, so Stolz.

Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg fordere, dass die Kosten, die Friedhöfe den Gemeinden verursachen, mindestens zu 60 Prozent aus den Friedhofsgebühren gedeckt werden sollen. Die restlichen 40 Prozent müssten über Steuereinnahmen finanziert werden. „Aktuell liegt der Gesamtkostendeckungsbeitrag der Stockacher Friedhöfe bei 36 Prozent“, erklärte Bauamtsleiter Lars Heinzl in der Sitzung.

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Dieser schlechte Wert komme nicht zuletzt daher, dass Strom- und Heizkosten für die Aussegnungshallen inzwischen bei den jeweiligen Friedhöfen mit einkalkuliert würden. Dies sei bisher nicht der Fall gewesen, so Heinzl weiter. Neben Heizungs- und Stromkosten fallen auf den Friedhöfen vor allem in den Bereichen Bestattung sowie Anlage und Pflege hohe Kosten an. In diesem Jahr rechne die Stadtverwaltung mit rund 600.000 Euro Aufwand im Bereich Friedhöfe.

So ändern sich die Gebühren

Die Friedhofsgebühren steigen mit der neuen Satzung deutlich an, wie aus der Kalkulation, die die Firma Heyder & Partner Kommunalberatungs GmbH im Auftrag der Stadt angefertigt hat, ersichtlich wird. Während die reinen Bestattungsgebühren für Personen im Alter von zehn Jahren und mehr laut der Kalkulation bisher bei 480 Euro lagen, steigen diese mit der neuen Satzung auf 790 Euro. Die Beisetzung von Aschen, die bisher mit 124 Euro veranschlagt war, soll nun 250 Euro kosten.

Neben den reinen Bestattungskosten fallen aber auch noch Beträge für den Erwerb von Nutzungsrechten für die jeweiligen Grabstätten an. Ein konventionelles Reihengrab für Personen im Alter von zehn Jahren und mehr kostet demnach in Zukunft 1850 Euro. Bisher lag dieser Gebührensatz bei 480 Euro. Ein Reihenurnengrab kostet in Zukunft 910 Euro statt der bisherigen 340 Euro.

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Wo es vor allem in den Ortsteilen teurer wird

Ein Einzelwahlgrab kostete bisher 1000 Euro, ein entsprechendes Doppelwahlgrab 1600 Euro. Hier steigen die Preise auf 2910 Euro für das Einzel- und 3730 Euro für das Doppelwahlgrab. Die Nutzungszeit liegt dann jeweils bei 25 Jahren. Beim Urnenwahlgrab steigt der Betrag von 565 Euro auf 1220 Euro.

Auch die Gebühren für die Nutzung der Aussegnungshallen wurden angepasst. Sie belaufen sich zukünftig in der Kernstadt wie auch in den Ortsteilen einheitlich auf 270 Euro. Früher kostete die Nutzung der Aussegnungshallen in den Stadtteilen 50 Euro und auf dem Loretofriedhof 100 Euro. Der Gemeinderat stimmte der Anpassung der Friedhofssatzung samt Einführung der neuen Gebühren einstimmig zu. Ab dem 1. Oktober gilt damit die neue Satzung.