Mehr Sitzungsgeld und ein höherer monatlicher Grundbetrag: Wer sich in Stockach kommunalpolitisch engagiert und bei der Wahl im nächsten Jahr in den Gemeinderat oder einen der Ortschaftsräte gewählt wird, der kann sich über eine erhöhte Aufwandsentschädigung für sein Ehrenamt freuen. Der Gemeinderat stimmte der Erhöhung in seiner jüngsten Sitzung geschlossen zu. Eine Diskussion gab es im Rahmen der Sitzung über das Thema nicht. Wohl aber Vorberatungen in den Fraktionen.

Die Aufwandsentschädigung, die Stadt- und Ortschaftsräte erhalten, ist in der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit geregelt. Wie im Gemeinderat zu erfahren war, wurde diese zuletzt im Jahr 2017 angepasst. In der damals beschlossenen Satzung ist geregelt, dass Mitglieder des Gemeinderats einen monatlichen Grundbetrag von 50 Euro erhalten als Aufwandsentschädigung für ihre Arbeit im Gremium.

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Hinzu kommen 40 Euro für jede weitere Sitzung. Mitglieder eines Ortschaftsrats erhalten keinen monatlichen Grundbetrag. Sie bekommen lediglich ein Sitzungsgeld in Höhe von 25 Euro pro Sitzung. All diese Beträge steigen ab der kommenden Legislaturperiode.

So hoch fallen die Steigerungen aus

Konkret geht es um eine Steigerung um jeweils 10 Euro. Der monatliche Grundbetrag für Mitglieder des Gemeinderats liegt also zukünftig bei 60 Euro, das Sitzungsgeld bei 50. Mitglieder der Ortschaftsräte erhalten 35 Euro pro Sitzung als Aufwandsentschädigung. In den Sitzungsunterlagen des Gemeinderats heißt es dazu: „Städte ähnlicher Größenordnung dürften in der Regel höhere Sätze aufweisen, als dies in Stockach der Fall ist“

Vor diesem Hintergrund betonte Bürgermeister Stolz in der Sitzung: „Diese Anpassung ist aus unserer Sicht notwendig und sinnvoll.“ Er erklärte zudem, dass die Fraktionen bereits im Vorfeld der Sitzung signalisiert hätten, dass sie sich dafür aussprechen, dass die Anpassung erst zum 1. Juli 2024 in Kraft treten soll. Das bedeutet, dass erst die Mitglieder des neu gewählten Gemeinderats von der Erhöhung profitieren werden.

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Bei 28 Gemeinderatsmitgliedern fallen pro Sitzung dann insgesamt 1400 Euro für die Stadt an, die monatlichen Grundkosten belaufen sich auf 1680 Euro. Durchschnittlich kommt der Gemeinderat einmal pro Monat für eine gemeinsame Sitzung zusammen. Hinzu kommen noch bis zu drei Ausschusssitzungen in kleinerer Runde. Auch für diese wird den Teilnehmern die Aufwandsentschädigung bezahlt.

In keinem Verhältnis zum Aufwand

Insgesamt betrachtet kommt da auf den ersten Blick zwar eine größere Summe zusammen. Das Online-Portal Kommunal.de weist indes darauf hin, dass mit dem Ehrenamt auch ein großer Arbeitsaufwand einhergeht, „30 bis 40 Stunden arbeiten Stadt- und Gemeinderäte in großen Kommunen monatlich für ihr Ehrenamt, schätzen Verwaltungswissenschaftler“, heißt es dort. Die Aufwandsentschädigung stehe zu dem Arbeitsaufkommen daher meist in keinem Verhältnis.

In kleineren Kommunen sei der zeitliche Aufwand zwar geringer, jedoch nach wie vor so hoch, dass sich das Ehrenamt schwer mit einer hauptberuflichen Vollzeitstelle vereinbaren lasse.

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Weitere Sätze werden erhöht

Nach dem neuen Ratsbeschluss in Stockach profitieren auch andere ehrenamtlich Tätige von der Erhöhung der Sätze. Auch die Entschädigung für Wahlhelfer wird um 10 Euro für den Wahltag erhöht. Der Vorsitzende des Wahlvorstandes bekommt für seinen Einsatz zukünftig 70 Euro, alle weiteren Mitglieder der Wahlvorstände bekommen 50 Euro.

Bürgermeisterstellvertreter erhalten in Zukunft einen Stundensatz von 20 statt 15 Euro, wenn sie bei Terminen einspringen müssen. Der maximale Betrag für einen Vertretungstag ist allerdings auf 100 Euro gedeckelt. Bisher waren es 80. Der Stundensatz für Ortsvorsteher-Stellvertreter beläuft sich in Zukunft auf 12 Euro bei einer Deckelung von maximal 60 Euro pro Tag. Bislang wurden Ortsvorsteher-Stellvertreter nach einem Durchschnittssatz für ehrenamtlich Tätige entschädigt, der bei 9 Euro pro Stunde lag und auf 72 Euro gedeckelt war.

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Die neue Gebührensatzung tritt nach dem Willen des Gemeinderats zum 1. Juli 2024 in Kraft. An diesem Tag übernimmt der dann neu gewählte Gemeinderat die Amtsgeschäfte in der Stadt. Die Wahlen hierfür sollen am Sonntag, 9. Juni 2024 abgehalten werden, kündigte das Landesinnenministerium in einer Pressemeldung auf seiner Internetseite an. Parallel dazu werden an diesem Tag auch die Europawahlen stattfinden.