Vor dem Stockacher Amtsgericht war jüngst ein 29-Jähriger aus Tengen angeklagt, weil er im November vergangenen Jahres in einen Autounfall auf der K6165 bei Stockacher verwickelt gewesen sein soll. Und das obwohl er keine Fahrerlaubnis mehr Besitz. „Stimmt“, räumte der Angeklagte den Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sofort unumwunden ein.
Für Aufsehen sorgten dagegen sein randvolles Vorstrafenregister und seine Aussagen rund um seine Fahrerlaubnis. Denn die war ihm, wie Richterin Rebecca Jenike verlas, bereits im Jahr 2015 entzogen worden. Der Grund: Eine Neigung zur Rauschgiftsucht. Im Bundeszentralregister des 29-Jährigen finden sich etliche Einträge wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz aus dieser Zeit.
Über 35 mal ohne Führerschein unterwegs
Das Autofahren wollte er jedoch offensichtlich nicht sein lassen. Zwischen 2017 und 2022 kassierte er mehrere Verurteilungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Einmal waren ihm gleich 35 Fälle auf einmal nachgewiesen worden. Seine Führerscheinsperre wurde daher immer wieder verlängert, er ist mehrfach einschlägig vorbestraft.
Doch im November 2022 endete die Führerscheinsperre eigentlich. Seither hätte er seine Fahrerlaubnis zurückerhalten können – und zum Tatzeitpunkt im November 2023 also längst wieder legal Autofahren.
„Alles verdrängt“: Angeklagter irritiert mit seinem Verhalten
Auf Nachfrage von Richterin Jenike, warum er dies nicht tat, antworte der 29-Jährige zur Verwunderung aller Prozessbeteiligten: „Keine Ahnung, ich habe das alles komplett verdrängt und hatte bis eben überhaupt nicht auf dem Schirm, bis wann die Sperre gilt.“
Dass er sich im November dennoch ans Steuer setzte und direkt einen Unfall baute, sei „dumm gelaufen“, das wolle er erst gar nicht versuchen zu rechtfertigen. Eine Aussage, die nicht gerade für Verständnis sorgte. Richterin Rebecca Jenike zeigte sich „fassungslos“ angesichts seines Verhaltens.
Der Staatsanwalt führte in seinem Plädoyer aus, dass mehrere Geldstrafen wegen gleicher Straftaten bislang nicht gefruchtet hätten und der 29-Jährige die Augen vor der Realität verschließe. Er forderte daher eine Freiheitsstraße von vier Monaten auf Bewährung sowie die Zahlung von 4200 Euro als Auflage – eine weitere Führerscheinsperre hingegen nicht.
Richterin droht mit Gefängnisaufenthalt
Richterin Rebecca Jenike folgte in ihrem Urteil lediglich dem Strafmaß von vier Monaten auf Bewährung. Die Geldauflage legte sie auf nur 2500 Euro fest, sperrte die Fahrerlaubnis des 29-Jährigen aber für ein weiteres Jahr. „Sie haben sich nie um den Führerschein bemüht, setzen sich trotzdem ins Auto und bauen dann noch einen Unfall. Damit sind sie nicht geeignet, ein Fahrzeug zu führen“, erklärte sie.
Zudem machte sie dem Angeklagten deutlich, dass er nur knapp dem Gefängnis entgangen sei. „Das ist ihre letzte Chance gewesen, das nächste Mal geht es ins Gefängnis. Sie hatten heute Glück, dass die Staatsanwaltschaft auf Bewährung plädiert hat, sonst hätte ich vielleicht anders entschieden“, warnte sie.