Am 23. Februar beschloss der Bundestag die Legalisierung von Cannabis ab April. Nur einen Tag zuvor war ein 22-Jähriger wegen des Besitzes genau jener Droge vor dem Amtsgericht Stockach angeklagt. Staatsanwalt Johannes Röger warf dem Mann vor, dass er an einem Februarabend vor zwei Jahren mit insgesamt rund 90 Gramm Marihuana im Stadtgarten von Zivilpolizisten erwischt worden sei. Das entspricht laut der Aussage eines Polizisten vor Gericht etwa 840 Konsumeinheiten.

Den im Stoff ermittelten THC-Gehalt von rund zwölf Gramm stufte die Polizei als sogenannte nicht-geringe Menge ein, wodurch sogar eine Freiheitsstrafe möglich gewesen wäre. Die Grenze hierfür liegt bei 7,5 Gramm. Auffällig: Die Polizei hatte neben ihm auf dem Boden im Stadtgarten auch sein kaputtes Smartphone gefunden – womöglich extra zerstört, um Spuren zu verwischen? Zudem fanden die Polizisten bei einer anschließenden Hausdurchsuchung zwei Messer mit verbotener Klingenlänge.

Angeklagter macht geläuterten Eindruck vor Gericht

Der Angeklagte räumte die Taten vor Gericht vollumfänglich ein. Zur Herkunft der Drogen oder möglichem Dealen wollte er nach Aussage seines Anwalt Björn Billidt jedoch keine Rückfragen beantworten. Er müsse ansonsten andere Leute belasten, was er nicht wolle.

Ansonsten hinterließ der 22-Jährige jedoch einen positiven Eindruck. Laut Aussage eines Polizisten habe er sich sowohl im Stadtgarten als auch bei der Durchsuchung seiner Wohnung ruhig und kooperativ verhalten. Zudem liegen die Taten zu seinen vier Einträgen im Bundeszentralregister bereits einige Zeit zurück.

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Der 22-Jährige gab sich vor Gericht geläutert und konnte glaubhaft versichern, seit Mai 2023 nichts mehr zu konsumieren und sich von Drogen fernzuhalten. „Das letzte Mal, als er erwischt wurde, war ihm eine Lehre“, so Billidt. Schließlich wolle er bald seinen Führerschein machen, den aus beruflichen Gründen brauche, und diese Chance nicht riskieren.

1200 Euro Geldbuße und Urinkontrollen

Auch Theo Rüttinger von der Jugendgerichtshilfe bestätigte, dass der 22-Jährige auf einem guten Weg sei. So mache er aktuell eine Ausbildung als Elektriker und habe beruflich und privat klare Ziele und daher eine positive Prognose. Staatsanwalt Röger stimmte zu, der Angeklagte mache einen „geläuterten Eindruck.“ Er forderte daher lediglich eine Verwarnung, 1200 Euro Geldbuße und regelmäßige Urinkontrollen als Auflage. „Ich hoffe, Sie haben die Kurve wirklich bekommen“, sagte er.

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Verteidiger Björn Billidt stimmte dessen Ausführungen weitgehend zu. Und auch Richterin Rebecca Jenike folgte in ihrem Urteil den Forderungen des Staatsanwalts, da das Geständnis und die Einsicht des jungen Mannes positiv zu berücksichtigen seien.