Vier leere Dosen Bier, drei Zeugen und ein Sachverständiger wurden einem 43-jährigen Mann am Ende zum Verhängnis. Dieser war vor dem Amtsgericht Stockach wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr angeklagt. Während der Beschuldigte sich am Tatort noch herauszureden versuchte, sagte er vor Gericht gar nichts. Nun ist er zum wiederholten Mal seinen Führerschein los.
Laut Anklage der Staatsanwaltschaft war der 43-Jährige am 3. November 2024 zwischen drei und vier Uhr morgens von der Polizei in Heudorf parkend mit 1,67 Promille Alkohol im Blut erwischt worden. Vor Ort hatte der Mann jedoch behauptet, er habe erst auf dem Parkplatz getrunken, während er parkte. Betrunken gefahren sei er nicht.
Sein Verteidiger Gianpiero Fruci hatte auch deshalb Einspruch gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft eingelegt. Allerdings machte sein Mandant vor Gericht nun keinerlei Angaben zu den Vorwürfen, was auch Richterin Melina Michalski verwunderte.
Zeuginnen widersprechen Angeklagtem
Vor Gericht schilderten jedoch zwei junge Frauen, sie hätten den Mann an dem Novembertag bereits früher in einer Avia-Tankstelle in der Meßkircher Straße in Stockach gesehen. Dort sei er bereits augenscheinlich betrunken und lallend aus seinem Auto gestiegen sei, ehe er eben jene Dosen Bier in der Tankstelle kaufte.
Danach sei er von dort weggefahren, sagten die beiden Frauen aus. Sie hätten daraufhin einem Fahrer eines Rettungswagens Bescheid gegeben, der sich ebenfalls an der Tankstelle aufhielt. Dieser habe dann die Polizei informiert.
Eine Beamtin bestätigte diese Schilderung vor Gericht. Sie habe den 43-Jährigen später in Heudorf im geparkten Auto angetroffen. Eine erste Blutalkoholmessung ergab damals 1,67 Promille. In dem Auto befanden sich unter anderem vier leere Dosen Bier, von denen der Angeklagte gegenüber der Polizei vor Ort behauptete, er habe sie erst getrunken, als er bereits parkte.
Verteidiger will Einspruch zurückziehen – und scheitert
Um diese Aussage zu prüfen, hatte das Gericht Chemiker Andreas Alt als toxikologischen Gutachter von der Uniklinik Ulm geladen. Dieser erläuterte, dass die Aussagen des Angeklagten zum Trinkverlauf „nicht plausibel“ seien. Sein Verteidiger Fruci beantragte daraufhin, den zuvor eingelegten Einspruch zurückzuziehen. Dem gab die Staatsanwaltschaft allerdings nicht statt.
Zudem wurde bei der Verlesung des Vorstrafenregisters deutlich, dass es sich bei dem 43-Jährigen um einen Wiederholungstäter handelt. Er hatte bereits mehrere Male im Zusammenhang mit Alkohol am Steuer vor Gericht gestanden.
So fiel das Urteil aus
Die Staatsanwaltschaft plädierte daraufhin für ein Strafmaß von 75 Tagessätzen zu je 50 Euro und einem sieben monatigen Fahrverbot. Der Verteidiger des Angeklagten berief sich auf die Möglichkeit, dass der Angeklagte zum Fahrtantritt nicht mehr als zwei Bier getrunken haben könnte. Daher würde es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit handeln, die mit einer Strafe von 500 Euro und einem einmonatigem Fahrverbot ausreichend bestraft sei.
Diesem Argument folgte Richterin Michalski jedoch nicht. Sie verurteilte den 43-Jährigen aufgrund zu 75 Tagessätzen a 40 Euro, also 3000 Euro insgesamt, und einem sechs monatigen Fahrverbot. Zusammen mit dem Verfahrenskosten sei er damit „mehr als genug“ bestraft, so die Richterin.