Auf Einspruch folgt Einsicht: Nachdem ein 54-jähriger Mann im Oktober 2024 mit einem Auto spät nachts im Straßengraben auf der B31 zwischen Stockach und Ludwigshafen landete, ergab ein Alkoholtest 1,06 Promille. Die Staatsanwaltschaft stellte daraufhin einen Strafbefehl wegen Trunkenheit im Straßenverkehr aus, gegen den der Verteidiger des Angeklagten, Maximilian Lungstras, Einspruch einlegte. Deshalb musste sich nun Amtsgericht Stockach mit dem Fall befassen, wo der Angeklagte eine Retter-Geschichte als Erklärung vorbrachte.

Vor Gericht zeigte sich der angeklagte Familienvater bereits im Voraus einsichtig – bis die Staatsanwaltschaft die Klage verlas. Denn die Staatsanwältin machte deutlich, dass neben der Trunkenheit im Verkehr auch die Merkmale einer Gefährdung des Straßenverkehrs erfüllt seien. Der 54-Jährige war nicht alleine in dem Auto unterwegs, sondern es saß jemand auf dem Beifahrersitz, als er mit einem Zaunpfahl kollidierte.

Er wollte seine bewusstlose Kollegin nach Hause bringen

Richterin Melina Michalski wies den Angeklagten daher darauf hin, dass das Strafmaß voraussichtlich höher ausfallen würde, sollte er seinen Einspruch nicht zurückziehen. Nach kurzer Beratung mit seinem Verteidiger beharrte der Mann jedoch auf seinem Einspruch. Er hoffe auf ein milderes Urteil, wenn er die Umstände seiner Alkoholfahrt erklären dürfte, sagte er.

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Er schilderte, nach einer durchzechten Nacht in Meersburg mit Arbeitskollegen habe er eine seiner Kolleginnen offensichtlich stark alkoholisiert bewusstlos auf der Straße gefunden und kurzerhand beschlossen, diese nach Hause zu bringen. Vor Stockach sei er aber dann müde geworden und habe kurz die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren, bevor er vollends im Graben landete und einen Zaunpfahl touchierte.

Richterin Michalski zeigte zwar Mitgefühl mit dem Angeklagten, stellte jedoch auch klar, dass die Umstände vor Gericht keinerlei Relevanz hätten. Sie wies abermals darauf hin, dass das Urteil vermutlich deutlich härter ausfallen werde als der Strafbefehl.

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Daraufhin beschlossen Verteidiger und Angeklagter, den Einspruch zurückzunehmen. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich einvernehmlich und der Angeklagte nahm das Strafmaß aus dem Strafbefehl an. Er muss nun 30 Tagessätze zu je 40 Euro, also 1200 Euro insgesamt, bezahlen. Zudem erhält er ein Fahrverbot von acht Monaten.