Seine Faulheit hat ihn vor Gericht geführt. Denn aus „Bequemlichkeit“, wie er sagt, fuhr ein 31-Jähriger regelmäßig mit dem Auto seines Vaters – auch nachdem ihm die Fahrerlaubnis während der Probezeit entzogen worden war. Im April 2021 erwischte die Polizei ihn dann beim Fahren ohne Führerschein. Das brachte ihn, ebenso wie seinen 66-jährigen Vater, der ihm das Auto überlassen hatte, auf die Anklagebank des Stockacher Amtsgerichts. Das Auto beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft als Tatmittel.

Vor Gericht zeigten sich die beiden Angeklagten geständig. Während der Vater keinerlei Vorstrafen habe, sei sein Sohn bereits etwa zehn Mal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis auffällig geworden, liest Richterin Rebecca Jenike vor. Aufgrund seiner vielen Bewährungsstrafen hat der 31-Jährige auch einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt bekommen, war aber dennoch bereits ein Mal in Haft. Warum fuhr er dennoch weiterhin ohne Führerschein?

Fahren ohne Führerschein – eine Lappalie?

„Ich habe das damals naiv betrachtet“, erklärte der Angeklagte, der Automobilinformationstechnik studiert hat. Er habe das Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht als ein schwerwiegendes Verbrechen wahrgenommen und einfach „eine gemütliche Variante zum Pendeln“ haben wollen. Die Zeit in der Haft habe seine Einstellung jedoch verändert: „Es hat mich sehr nachhaltig beeindruckt, sodass ich bestrebt bin, nie wieder strafauffällig zu werden“, so der 31-jährige Angeklagte.

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Doch trotz Geständnis und Einsicht: Während das Verfahren gegen den Vater gegen eine Geldauflage von 1000 Euro eingestellt wurde, forderte Staatsanwalt Johannes Röger für den 31-jährigen Angeklagten eine Verurteilung. Und zwar eine, die den Angeklagten einerseits bestrafen, andererseits aber auch bestärken solle, so Röger.

Angeklagter macht guten Eindruck

„Ich muss sagen, Sie haben einen guten Eindruck heute hier hinterlassen“, lobte der Staatsanwalt den Angeklagten. Aber dennoch sei es notwendig, Grenzen aufzuzeigen. Röger forderte daher eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung, die sich mit drei Monaten Bewährung aus einem anderen Verfahren zu insgesamt neun Monaten summiere. Zudem soll der Angeklagte 4500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Björn Bilidt, der Verteidiger des Angeklagten, stimmte der Forderung des Staatsanwalts zu.

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Nach einer kurzen Bedenkzeit der Richterin lautete das Urteil: Freiheitsstrafe von 8 Monaten auf Bewährung, sowie eine Geldstrafe von 4500 Euro. Sie habe den Eindruck, dass die Haft den Angeklagten geprägt habe, begründete Richterin Jenike ihr Urteil. Dennoch könne nicht außer Acht gelassen werden, dass er mehrfach vorbestraft ist. „Machen Sie was draus“ – mit diesem Appell an den Angeklagten, der sich aufrichtig bedankte, schloss Jenike die Sitzung.

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