Ein Moped, eine Motorsäge und ein Gewehr: Unter anderem diese Gegenstände sollen zwei Diebe im März vergangenen Jahres bei einem Einbruch von einem Hof bei Stockach gestohlen haben. Nun fand im Amtsgericht in Stockach die Verhandlung dazu statt. Angeklagt waren zwei Kfz-Mechaniker – ein 31-jähriger sowie ein 39-jähriger, bei dem das gestohlene Moped gefunden worden war.

Die Staatsanwaltschaft warf den beiden Männern, die unter anderem wegen Betruges, Erwerbs von Betäubungsmitteln und Gefährdung des Straßenverkehrs vorbestraft sind, Einbruch und Diebstahl vor. Wichtigster Beweis von Staatsanwalt Christian Schubert waren DNA-Spuren der beiden mutmaßlichen Täter, die an herumliegenden Zigaretten am Tatort gefunden worden waren.

Für den Hofbesitzer sind die Folgen der Tat nicht ohne: „Der Schaden ist relativ hoch“, beklagte er vor Gericht. Denn außer dem Moped sei keiner der gestohlenen Gegenstände wieder aufgetaucht. Insgesamt dürfte sich der Schaden auf etwa 2000 Euro belaufen, so der Zeuge.

Hat der Angeklagte das Moped gekauft oder gestohlen?

Die Angeklagten versuchten jedoch, sich mit kuriosen Behauptungen und einem windigen Zeugen rauszureden. Der 39-Jährige präsentierte dazu einen Kaufvertrag, der bestätigen sollte, dass er das Moped für 800 Euro von einem Reifenhändler gekauft habe – und nicht gestohlen. Doch Staatsanwalt Christian Schubert störte sich vor allem daran, dass der Kaufvertrag sehr ungenau ausgefüllt sei und zum Beispiel in das Feld für das Geburtsdatum nur das Jahr 1989 eingetragen sei. „Sie haben ja auch keine Papiere gehabt und nichts“, warf er dem Angeklagten vor.

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Die Behauptung des 39-jährigen Angeklagten, dass er das Moped gekauft und nicht gestohlen habe, stützte ein 21-jähriger Zeuge, der laut eigener Aussage als Aushilfe in der Autowerkstatt des Angeklagten arbeitete und gesehen haben wollte, wie ein „dubioser Fahrzeughändler“ dem Angeklagten das Moped verkauft habe.

Wie genau der Händler ausgesehen haben soll, daran könne er sich allerdings nicht mehr erinnern. Auch ob er den Angeklagten privat kenne, bejahte der 21-Jährige nur zögernd und schwammig.

Verteidiger: Zeuge erzählt „Scheiß“

Die Folge: Richterin, Staatsanwalt und die beiden Verteidiger wirkten immer genervter von dessen Aussagen. Björn Bilidt, der Verteidiger des 31-jährigen Angeklagten, warf dem Zeugen schließlich vor: „Sie erzählen hier einen Scheiß.“

Das legte auch die Aussage des angeblichen Moped-Verkäufers nahe, der sagte, den Angeklagten überhaupt nicht zu kennen – und erst recht kein Moped verkauft zu haben. Die Prozessbeteiligten schenkten der Aussage des 39-jährigen Angeklagten daher wenig Glauben.

Sind die Zigaretten nur eine falsche Fährte?

Michael Busching, der Verteidiger des 39-jährigen Angeklagten, wagte einen weiteren Verteidigungsversuch: Er vertrat die These, dass die Tat von professionellen Einbrechern und nicht von den zwei Angeklagten verübt worden sei. Die Täter seien sehr bedacht vorgegangen, und hätten zum Beispiel auch eine Glühbirne vor einem Bewegungsmelder abgeschraubt, um keine Aufmerksamkeit zu erregen.

Die Zigarettenstummel seien daher womöglich absichtlich am Tatort platziert worden, um den Verdacht auf seinen Mandanten zu lenken. Alternativ sei es aber auch möglich, dass die Zigaretten mit der DNA von Buschings Mandanten zufällig auf den Hof gekommen seien, da der in der Nachbarschaft wohnt.

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Björn Bilidt, der Anwalt des 31-jährigen Angeklagten, der behauptete, mit der Tat nichts zu tun haben und zur Tatzeit nicht auf dem Hof gewesen zu sein, schloss sich Buschings Theorie an: „Wir haben es hier mit einer professionellen Täterschaft zu tun“, sagt er. Außerdem schloss er die Möglichkeit nicht aus, der 39-jährige Angeklagte habe alleine gehandelt und die Zigaretten mit der DNA des anderen Angeklagten bewusst am Tatort platziert. Doch waren diese Theorien glaubwürdig?

Verteidiger fordern Freispruch

Während beide Verteidiger für ihre Mandanten einen Freispruch forderten, blieb Staatsanwalt Schubert bei seinem Vorwurf. Er forderte in seinem Plädoyer für den älteren Angeklagten, der noch bis 2025 auf Bewährung ist und eine weitere Verhandlung wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis vor sich hat, eine Haftstrafe von 8 Monaten und für den jüngeren 6 Monate – und zwar ohne Bewährung.

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Seine Begründung: Beide Männer hätten bereits gegen Bewährungsauflagen verstoßen, es gebe keine günstige Sozialprognose.

Angeklagte bekommen eine Chance

Richterin Rebecca Jenike verurteilte die beiden Angeklagten, die währenddessen sehr entspannt wirkten, schließlich zu einer Haftstrafe von acht beziehungsweise sechs Monaten – allerdings jeweils auf Bewährung. Als Auflagen muss der 39-Jährige, der vor Kurzem eine Drogenberatung begonnen hat und dessen elfjährige Tochter bald bei ihm einziehen soll, 1000 Euro und der 31-Jährige 800 Euro an ein Tierheim zahlen.

Sie begründete die Bewährung damit, sie wolle den Angeklagten eine Chance geben, aber werde die Einhaltung der Auflagen sehr genau überwachen.

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