Aus dem Besuch des Gesundheitsministers im Krankenhaus wurde leider nichts: Vor der Fasnacht hatte Krankenhaus-Geschäftsführer Michael Hanke Karl Lauterbach in einem offenen Brief dazu eingeladen, das Stockacher Krankenhaus zu besuchen, wenn er ohnehin schon als Beklagter in der Stadt ist. Ob es trotzdem zu einem Gespräch zwischen den beiden kam und wie Hankes Fazit zum Urteil ausfällt, erklärt er am Freitag auf Nachfrage.
Für ein persönliches Gespräch mit dem Minister habe die Zeit bedauerlicherweise nicht gereicht. „Wahrscheinlich müsste ich mich dafür an besten bei Herrn Lanz einladen“, sagt Michael Hanke mit Verweis auf eine von Lauterbach immer wieder besuchte Talkshow. Lauterbach war erst deutlich später als geplant nach Stockach gekommen und allein das habe die Möglichkeiten, mit dem Minister ins Gespräch zu kommen, stark eingeschränkt.
Hoffentlich hält Lauterbach sein Versprechen
Es habe den Geschäftsführer des Stockacher Krakenhauses jedoch sehr gefreut, dass „unser Krankenhaus zurecht sehr gelobt wurde und Herr Lauterbach versprochen hat, dass die kleinen Krankenhäuser mehr Geld erhalten. Leider hat er nicht gesagt, wann. Ich hoffe nicht erst am Sankt Nimmerleinstag“, betont er.
Im Vorfeld der Verhandlung habe er mit dem Narrengericht gesprochen, quasi „im Sinne eines gerichtlich bestellten Gutachters“, scherzt Hanke. Und wie schätzt er das Urteil ein? „Es ist – wie vom Richter bereits gesagt – milde ausgefallen. Wir sind aber dennoch zufrieden und gehen felsenfest davon aus, dass Herr Lauterbach die Sozialstunden bei uns auch antritt. Einen Termin dafür gibt es noch nicht, wir werden uns aber damit beeilen. Man weiß ja nie, wie lange die Ampel-Koalition in Berlin noch hält“, sagt Hanke.
Für den Krankenhausförderverein ein Segen
Ein weiterer Teil der Strafe für Lauterbach ist, zehn neue Mitglieder für den Krankenhausförderverein einzuwerben. Ist er also vielleicht mit gutem Beispiel vorangegangen und gleich selbst eingetreten? „Nein, Mitglied ist er bis jetzt noch nicht“, sagt Hubert Steinmann, Vorsitzender des Stockacher Krankenhausfördervereins am Morgen nach der Verhandlung.
Er hoffe jedoch darauf, dass Lauterbach das Urteil auch einlöst. „Ich traue es ihm zu, dass er wirklich zu uns ins Krankenhaus kommt, wenn er die Weinstrafe begleicht. Das wäre auch gut, denn ich glaube, er hat selten die Gelegenheit, in so ein kleines Krankenhaus zu kommen. Und wahrscheinlich hat er gar keine Vorstellung davon, mit welcher Qualität und hervorragenden technischen Ausstattung hier gearbeitet wird“, so Steinmann.
Für den Krankenhausförderverein sei die Verhandlung ein Segen gewesen. „Wir leben davon, öffentlich präsent zu sein“, betont Steinmann. Er freut sich deshalb besonders über den Rückhalt der Gerichtsnarren.