Die Sanierung der Oberstadt hat schon für viel Gesprächsstoff in der Stadt gesorgt. Nun soll es ernst werden: Bereits Ende August trat die Sanierungssatzung in Kraft. Jetzt hat der Gemeinderat auch die Regeln für die Förderung von privaten Erneuerungsmaßnahmen festgelegt, damit Hausbesitzer in der Oberstadt auch in die Planungen einsteigen können.

Grundsätzlich können private Erneuerungsmaßnahmen im Bereich der Oberstadt demnach mit einer Förderquote von 25 Prozent bezuschusst werden, heißt es in den Sitzungsunterlagen des Gemeinderats. Maximal können Hausbesitzer jedoch mit einem Zuschuss von 75.000 Euro rechnen.

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Höhere Zuschüsse sind möglich

Für denkmalgeschützte, erhaltenswerte oder ortsbildprägende Gebäude kann der Zuschuss sogar noch um bis zu 15 Prozent erhöht werden. In diesem Fall betrage der maximale Zuschuss 86.250 Euro je Maßnahme, heißt es in der Vorlage weiter.

Dabei sind allerdings bestimmte Vorgaben zu beachten. „Es wurde uns empfohlen, 15 Jahre als Zeitraum für die Förderung festzulegen“, erklärte Bürgermeisterin Susen Katter. Die Hausbesitzer haben demnach 15 Jahre Zeit, entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Nach den umgesetzten Sanierungsmaßnahmen muss das Gebäude zudem noch eine Restnutzungsdauer von mindestens 30 Jahren aufweisen.

„Dementsprechend muss das Gebäude im Falle einer Bezuschussung grundsätzlich umfassend modernisiert werden. Die wesentlichen Missstände und Mängel sind im Zuge einer Gesamtmaßnahme zu beseitigen“, heißt es in den Sitzungsunterlagen des Gemeinderats.

Welche Vorgaben erfüllt sein müssen

Explizit sind hierzu folgende Punkte genannt: Bauliche Mängel im Bereich Dach und Dachstuhl, an Fassade und an tragenden Bauteilen müssen beseitigt werden, eine ausreichende Wärmedämmung im Bereich der Außenwand samt Fenster und Dachbereich muss erreicht werden, ein umweltfreundliches und energiesparendes zentrales Heizsystem muss vorhanden sein, jede Wohnung muss über eine ausreichende, nach Möglichkeit altersgerechte, sanitäre Ausstattung verfügen, Barrierefreiheit ist anzustreben und sämtliche Installationen im Gebäude, insbesondere die Elektroleitungen, müssen den jeweils geltenden technischen Anforderungen entsprechen. Darüber hinaus sind Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung anzustreben, heißt es in der Sitzungsvorlage.

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Bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, oder aus sonstigen baulichen Gründen die Erfüllung einzelner Anforderungen nicht zulassen, kann von diesen Vorgaben in Ausnahmefällen abgewichen werden. Dies gilt laut dem Beschluss des Gemeinderats auch, wenn mit einzelnen Punkten ein unzumutbar hoher Kostenaufwand verbunden wäre. Damit Hausbesitzer für ihre Baumaßnahmen einen Zuschuss beantragen können, müssen die Investitionskosten bei mindestens 25.000 Euro liegen.

Warum es die Zuschüsse gibt

Die Bezuschussung von Erneuerungsmaßnahmen soll laut den Sitzungsunterlagen des Gemeinderats für die Eigentümer einen deutlichen Anreiz bilden, um städtebauliche Missstände zu beseitigen und die Wohnverhältnisse und die Funktionsfähigkeit des Gebietes zu verbessern. Bei den Mitgliedern des Gremiums gab es breite Zustimmung zu den Förderrichtlinien.

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Wolf-Dieter Karle, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler freut sich, dass mit dem Beschluss ein Anfang gemacht ist. „Es wäre zu wünschen, dass Interessenten jetzt die Initiative ergreifen. Natürlich ist aber auch trotz der Förderung die Frage, ob Baumaßnahmen für die Leute überhaupt finanzierbar sind“, gab er zu bedenken.

In einer Umfrage, die die Stadtverwaltung im Vorfeld der Oberstadtsanierung unter den Hausbesitzern in der Oberstadt durchgeführt hat, hatten, laut SÜDKURIER-Informationen 27 Prozent der Befragten angegeben, eine Sanierung des eigenen Gebäudes anzustreben.