Dass das Stockacher Krankenhaus seinen Prozess gegen den Landkreis Konstanz verloren hat, wurde bereits vor Weihnachten deutlich. Doch nun liegt erstmals die schriftliche Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Freiburg vor. Aus dieser geht hervor, warum das Gericht zum Nachteil des kleinen Krankenhauses entschieden hat. Doch es könnte sein, dass das letzte Wort in diesem Fall noch nicht gesprochen ist.

Stein des Anstoßes war ein Antrag des Krankenhauses für einen Investitionskostenzuschuss beim Landkreis. Konkret ging es dabei um Geld für den Bau des neuen Bettentrakts, die Sanierung der Patientenzimmer im Altbestand, die Verlegung der Intensivstation und den Bau des ambulanten Operationssaals. Das war im Dezember 2019. Der Kreistag erteilte dem Antrag eine Absage, woraufhin das Krankenhaus eine Klage einreichte. Denn die Kliniken des Gesundheitsverbunds Landkreis Konstanz (GLKN), an denen der Landkreis selbst als Gesellschafter beteiligt ist, erhalten entsprechende Zuschüsse aus dem Masterplan Bau.

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Zudem sah die Krankenhausleitung in der Ablehnung ein Abweichen von einer gefestigten Verwaltungspraxis. Denn erst zwei Jahre vorher hatte der Landkreis einen Zuschuss für die Digitalisierung bewilligt.

Der Landkreis war von Anfang an transparent

Dass daraus auch ein Anspruch auf die Förderung von Baukosten entstehen soll, sieht das Gericht nicht. Es sei nicht erkennbar, dass sich der Landkreis dazu entschlossen habe, alle Krankenhäuser des Landkreises unabhängig von ihrer Trägerschaft finanziell zu unterstützen, um eine unzureichende Finanzierung durch andere Geldgeber auszugleichen, schreibt Lena Fischer als Pressesprecherin des Gerichts in einer Pressemitteilung zum Urteil.

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„Da von Anfang an auf die Einmaligkeit und Freiwilligkeit der Leistung hingewiesen worden sei, habe sich der Landkreis auch nicht durch die einmalige Bezuschussung der Digitalisierung der Infrastruktur des Krankenhauses Stockach im Jahr 2017 gebunden“, heißt es in der Mitteilung weiter.

Kein Förderprogramm für alle Krankenhäuser im Kreis

Auch aus dem Landeskrankenhausgesetz, das Landkreise dazu verpflichtet, die gesundheitliche Versorgung der Menschen vor Ort sicherzustellen, ergebe sich kein Anspruch auf Baukostenzuschüsse. Denn der Sicherstellungsauftrag greife erst dann, „wenn die anderen Träger ihre Leistungen derart einschränken, dass die Grundversorgung der Bürger nicht mehr angemessen gewährleistet sei“, so die Mitteilung.

Beim Masterplan Bau handle es sich zudem um einen Investitionsplan des GLKN, nicht des Landkreises. „Ein Förderprogramm für alle kreisangehörigen Krankenhäuser sei damit nicht beschlossen worden“, heißt es in der Mitteilung.

Vor dem Verwaltungsgericht Freiburg wurde eine Klage des Krankenhauses Stockach gegen den Landkreis Konstanz verhandelt. ...
Vor dem Verwaltungsgericht Freiburg wurde eine Klage des Krankenhauses Stockach gegen den Landkreis Konstanz verhandelt. Krankenhausgeschäftsführer Michael Hanke und Bürgermeister Rainer Stolz als Vorsitzender des Aufsichtsrats waren bei der Verhandlung anwesend. | Bild: Dominique Hahn

Das sagt die neue Bürgermeisterin

Für Susen Katter ist es kein erfreuliches Thema, mit dem sie sich nun in den ersten Tagen im Amt auseinandersetzen muss. „Aus Sicht der Stadt ist es natürlich bedauerlich, dass das Verwaltungsgericht Freiburg nicht der Rechtsauffassung der Stadt beziehungsweise des Krankenhauses gefolgt ist“, so Katter auf Nachfrage des SÜDKURIER.

Aus ihrer Sicht stelle sich die Frage, ob gegen das Urteil des VG Freiburg vorgegangen werden soll, also ob ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden soll oder nicht. „Die Erfolgsaussichten beziehungsweise die Prozessrisiken spielen hierbei eine entscheidende Rolle. Deswegen wird nach einer Beratung mit dem bisherigen Rechtsbeistand der Aufsichtsrat sich mit dem weiteren Vorgehen befassen“, so Katter.

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Krankenhaus-Geschäftsführer Michael Hanke zeigt sich noch immer zuversichtlich. „Nach einer ersten Durchsicht der Urteilsbegründung stelle ich fest, dass das Gericht in seiner Urteilsbegründung die Argumente aus der Klageerwiderung einfach weitestgehend übernommen hat. Unsere Argumente werden dagegen so gut wie gar nicht gewürdigt. Dies ist schon eine verblüffend einseitige rechtliche Beurteilung“, so Hanke.

Entweder werden alle unterstützt oder keiner?

„Wir werden das Urteil in der nächsten Woche zunächst mit unserem Rechtsbeistand Michael Quaas besprechen und anschließend im Aufsichtsrat beraten, wie wir damit umgehen“, fügt er an und verweist in diesem Zusammenhang auf ein aktuelles Gutachten vom November 2023 der Juristin Frauke Brosius-Gersdorf zur Subventionspraxis für Krankenhäuser in Berlin. „Der Tenor des Berliner Gutachtens ist ‚entweder alle oder keiner‘“, so Hanke.

Rund einen Monat bleibt der Krankenhausleitung nun für weitere Beratungen Zeit, denn das Urteil ist momentan noch nicht rechtskräftig. Innerhalb eines Monats kann das Krankenhausbeantragen, dass sich der Baden-Württembergische Verwaltungsgerichtshof als nächste Instanz mit dem Fall beschäftigt.

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Ist die Zukunft des Stockacher Krankenhauses in Gefahr?

Die Frage nach den finanziellen Auswirkungen, die dieses Urteil für das Stockacher Krankenhaus hat oder haben könnte, lässt Hanke unbeantwortet. Bürgermeisterin Susen Katter sieht das Haus dadurch allerdings nicht in Gefahr. „Ich sehe die Zukunft des Stockacher Krankenhauses durch das Urteil nicht gefährdet. Die Stadt Stockach hat das Krankenhaus bisher im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützt, dies wird zukünftig ebenfalls so sein“, betont sie.