Das Leben wurde ihm irgendwann einfach irgendwann „too much“, zu viel eben. Das zumindest war die Begründung eines Mannes, der wegen Betrug angeklagt wurde. Gleich zu Beginn der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Stockach äußerte der 32-Jährige sein Bedauern über den Verlauf seiner Geschäfte. Der Anklageschrift zufolge soll der Angeklagte aus Ludwigshafen im Juli vergangenen Jahres über eine Online-Handelsbörse Reifen und einen Auspuff zum Preis von 270 Euro angeboten haben. Dafür wurde er zu einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro verurteilt.

Nachdem ein Käufer dem Angeklagten das Geld überwiesen hatte, wurde es still um die Geschäftsbeziehung. Der Käufer wartete vergebens auf seine Lieferung. Die zu dem Zeitpunkt stattgefundene Prüfungsphase in der Abendschule, stressige Familienverhältnisse, da ein Anbau am Haus durchgeführt wurde und die zusätzliche Problematik, dass die bestellte Ware umständlich zu verschicken sei, sollen Grund für die verpasste Auslieferung der Ware sein, erläuterte der Angeklagte.

Zu viel um die Ohren, um bestellte Ware zu verschicken

Weshalb er sich trotz mehrfacher Kontaktaufnahme des Käufers nicht bei diesen gemeldet habe, wollte indes Richterin Milena Michalski wissen. Da führte der Angeklagte seine Liste privater Ereignisse weiter: Die Aufgabe als Gesellschafter, da eine GmbH-Gründung anstand und dann noch die Verpflichtung, Trauzeuge bei seinem besten Freund zu sein, waren ihm, wie er sagte, dann einfach „too much.“ Die Option, das Geld zurückzuüberweisen, wollte der Mann nicht nutzen, da er sich fest vorgenommen hatte, die Ware zu verschicken, wie auch die Verteidigerin zu verstehen gab. Dem Käufer die Möglichkeit anzubieten, die Ware selbst abholen zu können, kam dem Angeklagten nicht in den Sinn: „Hätte ich machen sollen, ja.“

Das könnte Sie auch interessieren

Richterin Michalski glaubt angeklagten Verkäufer nicht

Richterin Michalski glaube dem Mann nicht, dass es ihm leidtue und ihm alles zu viel wurde. Auch die Staatsanwaltschaft hatte ihre Zweifel, zumal in der Verfahrensliste noch ein weiterer Betrug um 120 Euro auftauchte. Dieses Verfahren sei eingestellt worden, da eine Verurteilung in der Hauptverhandlung erwartet wurde, so die Staatsanwaltschaft.

Zu etwa der gleichen Zeit habe er laut Staatsanwältin einem Käufer eine Motorradgabel verkauft und nach Erhalt des Geldes nichts mehr von sich hören lassen. Da sein Konto auf der Verkaufsbörse gesperrt wurde, hatte er keine Möglichkeit, sich beim Käufer zu melden, war die Erklärung des Angeklagten. Daraufhin hielt die Richterin fest: „Sie sind überfordert, die Ware zu liefern, aber fähig noch weitere Geschäfte zu tätigen, seltsam!“

Richterin Michalski sah keinen Grund, das Verfahren einzustellen. In Anbetracht des milden Strafmaßes von 15 Tagessätzen á 50 Euro, empfahl Richterin Michalski der Verteidigung, den Einspruch zurückzunehmen. Die Verteidigung nahm diesen Vorschlag an.

Das könnte Sie auch interessieren

Verkäufer muss 750 Euro zahlen – Tipp von Staatsanwältin gratis

Insgesamt muss der Angeklagte 750 Euro zahlen. Den Rat der Staatsanwältin zum Ende der Verhandlung gab es gratis: „Auch wenn Sie keine Kontaktdaten der Käufer haben, könnten Sie den Betrag auf die angegebene IBAN-Nummer zurücküberweisen.“ Der geprellte Käufer erhielt schließlich doch noch seine langersehnte Lieferung Anfang des Jahres vom Angeklagten persönlich bis an die Haustürschwelle geliefert. Auch die entstandenen Anwaltskosten habe er übernommen.