Der Hauptausschuss des Stockacher Gemeinderats hat eine neue Gebührenordnung für den Straßenmarkt am Schweizer Feiertag beschlossen. Die Preise bleiben dieses Jahr gleich wie im vergangenen Jahr. Sie wurden vom Verein Handel, Handwerk und Gewerbe (HHG) übernommen, jedoch könnten im Herbst weitreichende Änderungen kommen.
Gewähltes Gremium muss zustimmen
Nachdem die Stadt im vergangenen Jahr die komplette Organisation des Straßenmarktes von der HHG übernommen hat, sah die Stadtverwaltung für dieses Jahr die Notwendigkeit, eine entsprechende Satzung zu erlassen, erläuterte Hauptamtsleiter Hubert Walk.
Das liege daran, dass für die Stadt andere Grundsätze gelten als für einen privaten Verein wie die HHG und die Zustimmung eines Gremiums des Gemeinderats notwendig sei. Bei der Preisgestaltung habe man sich indes an der bisherigen Entgeltstruktur orientiert.
So viel kosten die Standgebühren
Das bedeutet, dass Händler und gewerbliche Anbieter aus dem Raum Stockach je laufenden Meter zwölf Euro Standgebühr bezahlen müssen. Händler und gewerbliche Anbieter, die nicht aus dem Stockacher Raum kommen, bezahlen zwei Euro mehr pro laufenden Meter.
Autohäuser aus dem Stockacher Raum müssen pro Auto 15 Euro Standgebühr bezahlen. Für Sponsoren und Unterstützer des Stadtfestes fällt keine Standgebühr an. Klar ist mit dem Beschluss der Satzung: Die Stadt wird sich auch weiterhin um die Organisation des Straßenmarkts kümmern.
„Wir machen es weiter. Damit sind aber auch Arbeit und damit Kosten verbunden, die die Einnahmen aus den Standgebühren bei Weitem übersteigen“, erklärte Bürgermeister Rainer Stolz in der Sitzung. Wohl auch vor diesem Hintergrund soll dieses Jahr erneut über die Gebührensatzung diskutiert werden.
Über Kosten für Vereine soll beraten werden
Wie aus der Sitzungsvorlage des Gremiums hervorgeht, soll nämlich im Herbst „über eine angemessene Beteiligung der Vereine“, die für die Bewirtung an den Bühnen und Plätzen zuständig sind, entschieden werden. Bislang beteiligen sich diese nicht an den Kosten des Festes, heißt es in der Sitzungsvorlage.