Eine durchzechte Nacht im Juni mit viel Vodka hat für einen 58-jährigen Fahrradfahrer aus Singen strafrechtliche Folgen. Gegen den Strafbefehl über 600 Euro wegen Trunkenheit im Straßenverkehr hatte der Mann Einspruch eingelegt. Deshalb ging es vor das Amtsgericht Stockach. Doch dort legte Richterin Melina Michalski dem Angeklagten schon nach wenigen Minuten nahe, diesen Einspruch zu widerrufen, damit es nicht noch schlimmer kommt.

Laut Anklageschrift war der 58-Jährige am frühen Vormittag des 22. Juni betrunken mit seinem Fahrrad auf einem Gehweg in Stockach Richtung Bahnhof gefahren und dabei gestürzt. Den Abend zuvor habe er eine halbe Flasche Vodka getrunken, erklärte er selbst vor Gericht. Wie er beteuerte, habe er sein Fahrrad allerdings nur geschoben und nicht gefahren, weil er selbst bemerkt habe, nicht mehr fahrtüchtig zu sein. Deshalb habe er Einspruch gelegt.

Angeklagter widerspricht Vorwurf

Die Verletzung am Kopf habe er sich beim Sturz mit dem Lenker zugefügt, so dass er „eine Zeit lang bewusstlos am Boden lag“, schilderte der Angeklagte weiter. Vorbeikommende Passanten hatten daraufhin den Krankenwagen alarmiert. Mit diesem kam auch die Polizei und stellte einen Promillewert von 2,6 fest.

Auf die Frage von Richterin Michalski, weshalb er so viel getrunken hatte, räumte der Angeklagte, dass dies nicht normal sei. Er sei auch schon im vergangenen Jahr in einer Entzugsklinik gewesen. Seitdem trinke er nur noch ab und zu, nicht aber unter der Woche. Zudem beteuerte er abermals, das Fahrrad nur geschoben zu haben.

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Angeklagter zieht Einspruch zurück

Anderes legte jedoch der Polizeibericht des Abends nahe, auf den Richterin Michalski hinwies: Demnach hatte der 58-Jährige den Beamten vor Ort gesagt, vom Bahnhof zu einer Bekannten gefahren zu sein, um dort einen Brief einzuwerfen. An dieses Gespräch konnte er sich nicht mehr erinnern – wiederholte aber, er sei nicht gefahren, als er stürzte.

Michalski machte daher deutlich, dass der Einspruch keinen Erfolg haben werde. Im Gegenteil: Da seine Einkünfte bei 2200 Euro netto liegen, könnte die Strafe sogar höher ausfallen. Im Strafbefehl wurde er zu 20 Tagessätzen á 30 Euro verdonnert. Die Richterin legte dem angeklagten Mann nahe, den Einspruch zurückzuziehen.

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Der Angeklagte stutzte daraufhin hörbar. Überrascht von dieser Möglichkeit, nahm er den Ratschlag an. Nach insgesamt 15 Minuten Verhandlungszeit stimmte die Staatsanwaltschaft der Rücknahme des Einspruchs zu, der 58-Jährige muss nun 600 Euro bezahlen.