Manchmal kann ein kleiner Fehler sehr große Folgen haben. Doch meist hat man danach die Chance, sich dafür zu entschuldigen. Doch nicht immer weiß der Übeltäter diese zu nutzen, wie ein sehr unreif wirkender 19-Jähriger vor dem Amtsgericht Stockach eindrucksvoll bewies.

Den Tatvorwurf der Staatsanwaltschaft, der auf fahrlässige Körperverletzung lautete, räumte er zwar vollständig ein. So war der Fahranfänger gemeinsam mit zwei Freunden mit „nicht angepasster Geschwindigkeit“ in eine Kurve der Zoznegger Straße in Stockach gefahren. Er wurde aus der Kurve getragen und prallte frontal in ein entgegenkommendes Auto, das dadurch sechs Meter nach hinten geschleudert wurde.

Dessen Insassen erlitten dadurch etliche Verletzungen, darunter schmerzhafte Prellungen. Die Beifahrerin sei nach dem Unfall sogar kurz bewusstlos geworden, schilderte der Fahrer vor Gericht. Auch die beiden Mitfahrer des 19-Jährigen verletzten sich durch den Aufprall leicht, insgesamt ging alles jedoch vergleichsweise glimpflich aus.

Angeklagter verweigert Entschuldigung

Doch den eigentlichen Schaden richtete der Angeklagte mit seinem uneinsichtigen Verhalten direkt nach dem Unfall und im Gerichtssaal an. So sagte er aus, sich trotz eindeutiger Schuld vor Ort nicht nach dem Befinden den Geschädigten erkundigt zu haben. Auch im Gericht nutzte er die Aussage des Geschädigten zu dessen Verletzungen nicht, um sich bei diesem zu entschuldigen – trotz Nachfrage von Richterin Rebecca Jenike.

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Diese reagierte entsprechend entsetzt. „Das muss erst einmal bringen, einen Unfall zu verursachen, sich auf explizite Nachfrage nicht zu entschuldigen und stattdessen hier so frech zu grinsen. Dafür gibt es überhaupt keinen Grund“, rief die Richterin aufgebracht. Sie sehe keinerlei glaubhafte Reue oder Empathie – vermutlich wegen seiner fehlenden Reife.

Denn immer wieder schaute der kindlich wirkende Angeklagte verlegen und ahnungslos nach hinten zu seiner Mutter, die sich noch nahezu komplett um das Leben und auch die Finanzen des 19-Jährigen kümmert, wie aus dem Bericht von Theo Rüttinger von der Jugendgerichtshilfe hervorging. „Er ist eigentlich keiner, der hier sitzen sollte, er war noch nie kriminell. Aber sein Verhalten ist nicht zu beschönigen“, so Rüttinger.

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Jenike verwarnte den 19-Jährigen am Ende nach Jugendstrafrecht und erlegte ihm eine Spende von 1000 Euro an die Katzenhilfe Sipplingen und einen Verkehrserziehungskurs als Auflagen auf.

Die von Staatsanwalt Johannes Röger geforderten und an die Geschädigten gerichteten Entschuldigungsbriefe lehnte sie hingegen ab. „Eine Entschuldigung wäre hier eigentlich das Natürlichste. Aber ich habe nicht den Eindruck, dass Sie das ernst meinen würden. Angesichts ihres Grinsens wäre ein solcher Brief nur heuchlerisch“, begründete die enttäuschte Richterin dies gegenüber dem Angeklagten.