Wegen Betrugs in acht Fallen verurteilte Amtsrichterin Kristina Selig einen jungen Mann zu einer elfmonatigen Freiheitsstrafe, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist. Des Weiteren hat er eine Geldauflage an zwei gemeinnützige Organisationen in Höhe von insgesamt 2500 Euro zu bezahlen und er trägt die Verfahrenskosten.

Insgesamt 1684 Euro kassiert

Dem Angeklagten legte die Staatsanwaltschaft vor dem Amtsgericht Sigmaringen zur Last, im Juli vergangenen Jahres über den Onlinemarkt Ebay-Kleinanzeigen eine Smartphone gleich an acht verschiedene Interessenten veräußert zu haben, um sich hierbei unter Vorspiegelung falscher Tatsachen einen geldwerten Vorteil zu verschaffen. Die Schadenshöhe liegt bei 1684 Euro. Lediglich einer Person war es geglückt, den überwiesenen Betrag zurück zu buchen.

Angeklagter versucht sich zunächst rauszureden

Zunächst spielte der Angeklagte, der in Pfullendorf zur Schule gegangen ist und mittlerweile in der Kreisstadt lebt, den über alle Maßen Ahnungslosen. Er versuchte sogar andeutungsweise einen möglichen Zweiten ins Spiel zu bringen, zumal das in der Anzeige abgebildete Smartphone nicht mit dem seinigen identisch sei. Das hätte er im Übrigen „anderweitig privat verkauft“.

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Angeklagter wollte kurzfristig finanzielle Löcher stopfen

Offensichtlich hatte der Angeklagte nicht die eigenen Schriftverkehre bedacht, die er mit den Geschädigten im Internet führte. Auf eindringliches Einwirken von Richterin Selig besann er sich schließlich eines Besseren und räumte ein, den Ebay Kleinanzeigen-Account selbst angelegt zu haben, der in der Anklageschrift vorgehaltene Sachverhalt träfe vollumfänglich zu. „Sie haben die Plattform genutzt, um kurzfristig finanzielle Löcher zu stopfen“, brachte Staatsanwältin Heimberger das formale Geständnis des Angeklagten auf den Punkt. „Ich wollte das Geld auch kurzfristig zurückzahlen“, erklärte dieser, dazu hätte er die Bankdaten der Geschädigten benötigt, die ihm nicht bekannt seien. Das Procedere nimmt ihm nun das Gericht ab, durch die angeordnete Einziehung von 1464 Euro von seinem Konto.

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Nicht das erste Mal betrogen

Der junge Mann ist seit 2018 einschlägig vorbestraft wegen diverser Vermögensdelikte, wie Urkundenfälschung und Betrug. So hatte er unter anderem sein Auto vor zwei Jahren gleich an zwei Autohändler verkauft. Da der Angeklagte einem geregelten Job nachgeht und in wirtschaftlich stabilen Verhältnissen lebt, beließ es die Richterin in Anbetracht seines positiv zu bewertenden Geständnisses bei der bisherigen Bewährungszeit, lediglich das Strafmaß erhöhte sich von neun auf elf Monate.