In der jüngsten Sitzung des Ortschaftsrats von Gutenstein ist die Verkehrs- und Parksituation in der Ortsmitte diskutiert worden. Im Dorfzentrum beim Schneckenbrunnen, der bei Wanderern und Radfahrern sehr beliebt ist, weil er Trinkwasser führt, mündet die Lindenstraße mit zwei „Armen“ um den Brunnen und der Dorflinde herum in die Burgfeldenstraße. Sie bildet die eigentliche „Hauptstraße“ des Ortes und ist gleichzeitig der Donauradweg.
Beschwerden über Behinderung
Ortsvorsteher Günter Gregori beschreibt die Burgfeldenstraße als an manchen Stellen sehr eng und unübersichtlich. An der Doppeleinmündungsstelle kommt erschwerend hinzu, dass die Lindenstraße mit einem starken Gefälle in die Burgfeldenstraße mündet. Da hier immer wieder auf der Straße und auf dem Gehweg geparkt wird, kommt es häufig zu Beschwerden, da das Behindern und Blockieren von Straße und Gehweg die Gefahrensituation für Fußgänger und Radfahrer, insbesondere aber für Kinder und ältere Menschen deutlich verschärft wird.
Anwohner wohl Verursacher
In der Sitzung machten sowohl die Räte als auch die zahlreich erschienene Bürgerschaft ihrem Unmut Luft. Dabei wurde deutlich, dass die Behinderer nicht Besucher, sondern Anwohner sind. Wie Gregori berichtet, habe selbst eine Ansprache seinerseits bei dem Betroffenen keinerlei Einsicht bewirkt. Da auf dessen Grundstück im Bebauungsplan auch Parkplätze einzurichten sind, will der Betroffene diese auch bauen, aber erst im Zusammenhang mit einer anderen Baumaßnahme und hat deshalb um Aufschub gebeten, wie Gregori informierte. Diesem Ansinnen wollten die Ratsmitglieder nicht nachgeben, da sich der Betreffende bisher nicht kooperativ gezeigt habe.
Parken auf dem Gehweg nicht zulässig
Aus den Reihen der Zuschauer kam der Rat, Parkverbotsschilder in diesem Bereich aufstellen zu lassen, denn es wurden Befürchtungen laut, dass selbst beim Bau der erforderlichen Parkplätze der Eigentümer trotzdem auf der Straße parken würde. Außerdem: „Muss erst ein Unfall passieren, damit etwas geschieht? Und wenn, wer ist dann verantwortlich?“, so eine Fragerin aus den Zuschauerreihen. Gregori formulierte die Situation so: „Ein Parken mit dem Fahrzeug einseitig auf dem Gehweg ist hier verkehrsrechtlich nicht zulässig, weil es dadurch noch enger wird. Mit einem zunehmenden Parkverhalten an dieser Stelle, zusammen mit dem an vielen Sommertagen stark frequentierten Donauradweg, dem landwirtschaftlichen Verkehr und dem Verkehr, der aufgrund der Verkehrsführung zwingend durch unseren Ortskern führt, entsteht eine zusätzliche Gefahrenstellen. Und die macht uns große Sorgen!“