Dank sinkender Inzidenzzahlen verlässt der Landkreis Tuttlingen am Feiertag Fronleichnam, 3. Juni, die Bundesnotbremse: Die Ausgangssperre entfällt, Cafés und Restaurants dürfen ihre Außengastronomie öffnen. Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 ist nach den Ferien wieder durchgängig Präsenzunterricht möglich. Der Inzidenz-Wert im Landkreis liegt mit Stand Mittwoch an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100. „Dieser Wert wurde seitens des Gesundheitsamtes am Dienstag festgestellt. Damit tritt die Bundesnotbremse außer Kraft“, erklärt der Erste Landesbeamte Stefan Helbig.
Landkreis Tuttlingen stark von dritter Welle betroffen
Gemäß dem Infektionsschutzgesetz sind damit die Voraussetzungen erfüllt, die Bundesnotbremse zu verlassen. Das führt ab Donnerstag zu neuen Lockerungen, ab dann gelten die Regelungen der Stufe 1 des Landes. Der Landkreis Tuttlingen war von der dritten Coronawelle besonders stark betroffen. Durch die britische Virusmutation waren zeitweise Bewohner in allen Pflegeeinrichtungen infiziert. Erst die Impfungen verbesserten in den Alten- und Pflegeheimen die Lage deutlich. Das Infektionsgeschehen außerhalb der Einrichtungen blieb bis Ende April hoch.
Corona-Infektionen sinken erst seit Mai
Seit Anfang Mai wurden weniger Neuinfektionen gemeldet, allerdings sank die Kurve deutlich langsamer, als in anderen Regionen. Aktuell sind es noch 256 aktive Corona-Fälle im Landkreis, davon 212 Mutanten. Seit Ausbruch der Pandemie im Frühjahr des vergangenen Jahres haben sich 7508 Menschen mit Corona infiziert. Die Zahl der Todesfälle in Zusammenhang mit dem Coronavirus stieg gestern um zwei Fälle auf jetzt 147 an.
Gastronomie darf unter Auflagen wieder öffnen
Ab Fronleichnam können die Kreisbewohner nun auch erste Lockerungen genießen. Zum Beispiel können Cafés und Restaurants von 6 Uhr bis 21 Uhr, Hotels und Ferienwohnungen unter Auflagen öffnen, so die Corona-Verordnung des Landes. In der Außengastronomie gelten die AHA-Regeln. Im Innenbereich gibt es Beschränkungen bei der Anzahl der Gäste. Das erforderliche Test- und Hygienekonzept umfasst jeweils einen tagesaktuellen Coronatest, Hygienemaßnahmen vor Ort sowie eine Kontaktdokumentation, die entweder handschriftlich oder über die Luca-App möglich ist.
Kontaktbeschränkungen werden gelockert
Im Kreis Tuttlingen dürfen die Museen wieder öffnen und auch Kulturveranstaltungen im Freien sind wieder möglich. Ballett- und Tanzschulen bleiben geschlossen. Die Kontaktbeschränkungen werden in der Nacht zum Donnerstag ebenfalls gelockert. Ab Donnerstag können sich wieder bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Genesene und Geimpfte zählen dabei nicht.
Freibad in Tuttlingen startet am Donnerstag in die Saison
Das Tuttlinger Freibad kann an Fronleichnam, 3. Juni, ab 8 Uhr endlich in die Saison starten. Baden darf aber nur, wer einen negativen Coronatest, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorlegen kann. Tickets gibt es nur im Vorverkauf über das Internet, wie das bereits im Nachbarlandkreis Sigmaringen praktiziert wird. Die E-Tickets sind jeweils drei Tage im Voraus buchbar. Wer nachweisen kann, dass er genesen oder vollständig geimpft ist, benötigt keinen Test. Die Stadt Tuttlingen führt außerdem ein wasserfestes Armband ein, das ebenfalls als Testnachweis dienen soll. Das Tragen ist vorgeschrieben. Das Band muss vom Betreten des Bades bis zum Platz auf der Wiese getragen werden sowie beim Besuch der Toiletten. Beim ersten Öffnungsschritt am Donnerstag werden noch nicht alle Badbereiche geöffnet sein. Die Wasserrutschen und der Strömungskanal bleiben noch geschlossen, ebenfalls der Sprudler und die Sammelkabinen. Beim Friseur entfällt die allgemeine Testpflicht. Sie gilt nur für körpernahe Dienstleistungen.
Einzelhandel kann wieder Click & Meet anbieten
Bei einem Inzidenzwert unter 100 kann der Einzelhandel in Baden-Würtemberg laut dem Stufenplan der Landesregierung für sichere Öffnungsschritte unter zwei Bedingungen Click & Meet anbieten: ohne Testkonzept, also ohne aktuellen, negativen Schnelltest, darf eine Kundin oder ein Kunde pro 40 Quadratmeter Ladenfläche in das Geschäft. Mit einem negativem Test dürfen (ebenfalls pro 40 Quadratmeter) zwei Kunden ohne Voranmeldung in das Geschäft.