Eine beachtliche Zahl: Rund 150.000 Besucher kommen jährlich aufs Seehasenfest. Kein Wunder, dass es da nicht immer ohne Konflikte zugeht. Wobei: „In den vergangenen Jahren zeichnete sich das Seehasenfest regelmäßig durch einen friedlichen Verlauf aus“, heißt es von der Verwaltung. Es komme zu einer geringen Zahl von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Dennoch gebe es eine Tendenz hin zu mehr geringfügigen Vorfällen und die Stadt will frühzeitig gegensteuern.

Um in Zukunft einen „sicheren Verlauf der Veranstaltung zu gewährleisten“, hat die Verwaltung nun eine eigene Polizeiverordnung für das Familienfest erarbeitet. Orientiert hat sie sich dabei an Stuttgart – für den Cannstatter Wasen. So steht es in einer Sitzungsvorlage, die jüngst im Finanz- und Verwaltungsausschuss eine einstimmige Beschlussempfehlung bekommen hat.

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Das steht in der Verordnung

Zwar seien die Stuttgarter Feste deutlich größer als das Seehasenfest, dennoch ließen sich einige Punkte auf Friedrichshafen übertragen, heißt es weiter. Die folgenden Punkte sind in der Vorlage gelistet:

  • Aufenthaltsregeln für Jugendliche und Kinder: Ab 20 Uhr sollen Kinder unter 14 Jahren künftig nur noch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten auf dem Festgelände sein dürfen. Selbiges soll für Jugendliche unter 18 Jahren nach 24 Uhr gelten.
  • Mitbringen von Alkohol: Vermehrt seien zuletzt jüngere Besucher mit mitgebrachtem Alkohol auf dem Festgelände bemerkt worden, heißt es in der Vorlage. Teilweise seien diese Personen dann so stark alkoholisiert, „dass ihnen ein rationales und situationsangepasstes Verhalten nicht mehr möglich war“. Zusätzlich entstehe durch die mitgebrachten Flaschen und Behältnisse viel Müll auf dem Gelände. Daher heißt es in der vorgeschlagenen Polizeiverordnung: „Es wird untersagt, alkoholische Getränke auf das Festgelände einzubringen.“ Außerdem soll es ein Mitbringverbot für Glasflaschen geben, das wiederum nicht für Getränke für Kleinkinder und Säuglinge gelten soll.
  • Verbot des Bettelns: Da laut der Verwaltung in den vergangenen Jahren vermehrt aufdringliche Personen und Gruppen auf dem Festgelände gebettelt haben, soll das künftig auf dem Gelände verboten sein.
  • Keine Tiere auf dem Gelände: Diese Regel ist laut der Vorlage im Sinne der Tiere und der Besucher: Das Seehasenfest setze Tiere unnötigem Stress aus, wodurch diese teils nicht mehr zu kontrollieren seien. Deshalb soll es künftig untersagt sein, Tiere auf das Festgelände mitzunehmen. „Ausnahmen gelten lediglich für Blindenhunde und medizinisch notwendige Begleithunde.“
  • Weniger Rollen auf dem Fest: Künftig sollen keine Fahrzeuge mehr auf dem Festgelände erlaubt sein – Ausnahmen sollen für Krankenfahrstühle, Gehhilfen und Kinderwägen gelten. Außerdem sollen „keine rollenden Geräte auf das Festgelände eingebracht werden“. Hierunter fallen laut der Vorlage unter anderem Inline-Skates, Roller und Bollerwagen.

Was droht bei einem Verstoß?

Wer gegen die Regeln verstößt, soll künftig vom Gelände verwiesen werden können. Zudem könne eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Die Höhe des Bußgelds soll im Einzelfall festgelegt werden. Stimmt der Gemeinderat der Vorlage am 23. Juni zu, soll die Polizeiverordnung am 1. Juli und damit zum diesjährigen Seehasenfest in Kraft treten.