Seit Montag ist es offiziell: die baden-württembergische Landesregierung ändert ihren Kurs. Die sogenannten Inzidenzstufen fallen weg, stattdessen wird die 3 G-Regel künftig den Alltag bestimmen, wie es in einer Mitteilung des Tuttlinger Landratsamtes heißt.
Testungen nur an genehmigten Abstrichstellen
Bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens stehen nur noch Menschen offen, die geimpft, genesen oder getestet sind. Wer sich auch absehbar nicht impfen lassen möchte, muss einen negativen Schnelltest vorweisen, der maximal 24 Stunden alt ist. In Clubs und Diskotheken ist sogar ein maximal 48 Stunden alter negativer PCR-Test erforderlich. In Bezug auf die Testpflicht spielt der Inzidenzwert keine Rolle mehr, das heißt, dass immer getestet werden muss – auch dann, wenn ein Landkreis nur noch wenige positive Fälle zu verzeichnen hat. Entscheidend ist, so das Landratsamt, dass die Schnelltests von einer offiziell anerkannten Abstrichstelle durchgeführt werden müssen. Testungen sind nur dort zulässig, wo das Gesundheitsamt zuvor eine Genehmigung erteilt hat. Eine digitale Anbindung an die Corona-Warn-App ist zwingend erforderlich.
Noch rund 30 Testzentren aktiv
Da viele Kommunen ihr Testangebot zurückgefahren haben, so die Tuttlinger Kreisbehörde, werden Testungen überwiegend von privaten Anbieter durchgeführt. „Wir gehen davon aus, dass rund 30 Testzentren im Landkreis weiterhin bestehen bleiben“, erklärt der Erste Landesbeamte, Stefan Helbig. Nur noch bis 11. Oktober sind Tests kostenfrei.
Einschränkungen für Geimpfte und Genesene reduziert
Für Geimpfte und Genesene entfallen damit die allermeisten Corona-Einschränkungen. Eine Ausnahme ist die Maskenpflicht, die weiterhin für alle Menschen ab sechs Jahren gilt. Auch die Abstands- und Hygieneregeln sowie die Pflicht zur Erfassung der Kontaktdaten bleiben für alle bestehen.
Maskenpflicht bei Schulstart mindestens für zwei Wochen
Zum Schulstart am 13. September für zunächst zwei Wochen wieder generell die Maskenpflicht im Unterricht. Außerdem soll es wieder kostenlose Tests für Schüler sowie für die Lehrkräfte und das Personal geben. Wenngleich der Inzidenzwert künftig keine allzu große Rolle mehr spielen wird, so findet dieser doch auch weiterhin – in Kombination mit der Impfquote, der Auslastung der Intensivbetten und der Anzahl schwerer Krankheitsverläufe – Berücksichtigung. Geplant ist, dass alle vier Wochen sämtliche Maßnahmen auf den Prüfstand gestellt werden.