Seit dem 25. Mai konnten in den städtischen Kindertageseinrichtungen wieder bis zu 50 Prozent der Kinder gleichzeitig betreut werden. Ab dem kommenden Montag, 29. Juni, kann der nächste Schritt folgen: Die Rückkehr zum vollständigen Betreuungsangebot. „Aus Sicht der Stadt, aber auch für alle Familien und vor allem für die Kindergartenkinder ist das sehr erfreulich und ein weiterer Schritt hin zur Normalität„, betont Hauptamtsleiter Simon Klaiber erfreut in einer Pressemitteilung.
Hintergrund ist die geänderte Corona-Verordnung
Der Ministerrat des Landes Baden-Württemberg hat am 16. Juni die erforderlichen Änderungen der Corona-Verordnung beschlossen, die Grundlage für die vollständige Öffnung und für eine Rückkehr zu einem Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ab dem 29. Juni sind. Die vollständige Öffnung der Kindertageseinrichtungen ist dringend nötig: Für Kinder in den Kindertageseinrichtungen sind die sozialen Kontakte mit Gleichaltrigen auch mit Blick auf die seelische Gesundheit von großer Bedeutung. Für Eltern ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf damit wieder leichter möglich.
Öffnung nach Studien medizinisch vertretbar
Die Entscheidung des Ministerrats erfolgt auch auf Grundlage der vorläufigen Ergebnisse der Heidelberg-Studie, wonach Kinder unter zehn Jahren nur eine untergeordnete Rolle bei der Ausbreitung der Pandemie spielen. Aus den Befunden lässt sich ebenso wie aus anderen internationalen Studien ableiten, dass eine umfassende Öffnung der Kindertageseinrichtungen daher medizinisch vertretbar ist. Damit kann in dieser Altersgruppe von Abstandsgeboten untereinander abgesehen werden, so dass ein Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen möglich ist. Den Rahmen dazu beschreibt das Konzept zur Öffnung der Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg.
Kinder dürfen keine Symptome des Coronavirus haben
Ab Montag gelten demnach folgende Eckpunkte: Die eingerichtete Notbetreuung entfällt und die Begrenzung der gleichzeitigen Anwesenheit von maximal 50 Prozent der Kinder gemäß der Betriebserlaubnis wird aufgehoben. Im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen sollen alle Kinder wieder zu den gebuchten Betreuungszeiten betreut werden. Dabei soll die Zusammensetzung der einzelnen Gruppen möglichst stabil und konstant sein. Abstandsregeln gelten nicht mehr. Weiterhin dürfen nur Kinder die Kindertageseinrichtungen besuchen, die keine Symptome des Coronavirus zeigen beziehungsweise in den vergangenen 14 Tagen keinen Kontakt zu einer infizierten Person hatten. Die Eltern der betreuten Kinder haben dies mit Beginn des Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen schriftlich zu bestätigen.